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Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung - Änderung (UNO)

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Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

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Contents: 2 provisions
  1. Langtitel
  2. Art. 1

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2 provisions

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung StF: BGBl. Nr. 846/1995 Das Übereinkommen ist mit 2. Oktober 1995 in Kraft getreten.

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Art. 1

(Übersetzung) REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wolfgang Schüssel Zl. 2113.00/17-I.6/95 21. September 1995 Herrn Boutros-Boutros Ghali Generalsekretär Vereinte Nationen New York Exzellenz, Ich nehme Bezug auf das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt vom 23. Juli 1981 *). Im Lichte der mit einstimmigem Beschluß des Kuratoriums und mit Zustimmung der Vereinten Nationen 1993 geänderten Statuten des Europäischen Zentrums und in der Absicht, die 1989 erfolgte Änderung des Namens des Europäischen Zentrums entsprechend zu berücksichtigen, schlage ich hiermit folgende Änderungen des oben genannten Übereinkommens vor: (Anm.: es folgt der Text der Änderungen) Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Zustimmung der Vereinten Nationen zu diesen Änderungen bestätigen könnten. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Wolfgang Schüssel (Übersetzung) BÜRO DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN DER GENERALDIREKTOR Internationales Zentrum Wien 2. Oktober 1995 Exzellenz, Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an den Generalsekretär vom 21. September 1995 (GZ 2113.00/l7-I.6/95) betreffend Änderung des Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Fortführung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung vom 23. Juli 1981. Im Namen des Generalsekretärs freue ich mich zu bestätigen, daß die Vereinten Nationen zu den Änderungen des Übereinkommens, die in Ihrem Schreiben enthalten sind, ihre Zustimmung geben können. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Giorgio Giacomelli Seiner Exzellenz Dr. Wolfgang Schüssel Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Ballhausplatz 2 1014 Wien ___________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 31/1982

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