Abkommen zur Errichtung eines Welthilfsverbandes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19
Jedes Mitglied des Welthilfsverbandes kann aus dem Verband austreten, indem es dem Generalsekretär des Völkerbundes seinen Entschluss ein Jahr zuvor mitteilt. Ein Jahr nach Empfang dieser Ankündigung durch den Generalsekretär des Völkerbundes erlischt die Anwendbarkeit der Bestimmungen des gegenwärtigen Abkommens auf das Gebiet des in der Weise aus dem Verband ausgeschiedenen Mitgliedes. Der Generalsekretär des Völkerbundes hat die Mitglieder des Verbandes über den Empfang der Austrittsanzeige zu benachrichtigen. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff.
Art. 19
Jedes Mitglied des Welthilfsverbandes kann aus dem Verband austreten, indem es dem Generalsekretär des Völkerbundes seinen Entschluss ein Jahr zuvor mitteilt. Ein Jahr nach Empfang dieser Ankündigung durch den Generalsekretär des Völkerbundes erlischt die Anwendbarkeit der Bestimmungen des gegenwärtigen Abkommens auf das Gebiet des in der Weise aus dem Verband ausgeschiedenen Mitgliedes. Der Generalsekretär des Völkerbundes hat die Mitglieder des Verbandes über den Empfang der Austrittsanzeige zu benachrichtigen. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff. Nach der Auflösung des Völkerbundes ist das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen mit den hier erwähnten Funktionen betraut. Vgl. BBl 1946 II 1222, 1227 ff.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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