Propose a change

Abkommen zur Errichtung eines Welthilfsverbandes

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20

Die hohen vertragschliessenden Teile können bei der Unterzeichnung, der Ratifizierung oder dem Beitritt erklären, dass sie durch die Annahme des gegenwärtigen Abkommens keinerlei Verpflichtung bezüglich der Gesamtheit oder irgendeines Teiles ihrer Kolonien, ihrer Schutzgebiete, der unter ihrer Oberhoheit stehenden oder unter ihr Mandat gestellten Gebiete zu übernehmen gewillt sind; in diesem Falle findet das gegenwärtige Abkommen auf die Gebiete, die Gegenstand einer solchen Erklärung sind, nicht Anwendung. Die hohen vertragschliessenden Teile können späterhin dem Generalsekretär des Völkerbundes erklären, dass sie gewillt seien, die Anwendbarkeit des gegenwärtigen Abkommens auf die Gesamtheit oder irgendeinen Teil ihrer Gebiete auszudehnen, die Gegenstand der im vorangehenden Absatze vorgesehenen Erklärung waren. In diesem Falle wird das Übereinkommen neunzig Tage, nachdem der Generalsekretär des Völkerbundes die Erklärung erhalten hat, auf die Gebiete anwendbar, auf die sich die Erklärung bezieht. Desgleichen können die hohen vertragschliessenden Teile jederzeit erklären, dass das gegenwärtige Abkommen seine Anwendbarkeit auf die Gesamtheit oder irgendeinen Teil ihrer Kolonien, ihrer Schutzgebiete, der unter ihrer Oberhoheit stehenden oder der unter ihr Mandat gestellten Gebiete verlieren soll; in diesem Fall endigt die Anwendbarkeit des Abkommens auf die Gebiete, die Gegenstand einer solchen Erklärung sind, ein Jahr nachdem der Generalsekretär des Völkerbundes diese Erklärung erhalten hat. Siehe Fussn. zu Art. 16. Siehe Fussn. zu Art. 16. Siehe Fussn. zu Art. 16.

Your change, as a redline

Art. 20

Die hohen vertragschliessenden Teile können bei der Unterzeichnung, der Ratifizierung oder dem Beitritt erklären, dass sie durch die Annahme des gegenwärtigen Abkommens keinerlei Verpflichtung bezüglich der Gesamtheit oder irgendeines Teiles ihrer Kolonien, ihrer Schutzgebiete, der unter ihrer Oberhoheit stehenden oder unter ihr Mandat gestellten Gebiete zu übernehmen gewillt sind; in diesem Falle findet das gegenwärtige Abkommen auf die Gebiete, die Gegenstand einer solchen Erklärung sind, nicht Anwendung. Die hohen vertragschliessenden Teile können späterhin dem Generalsekretär des Völkerbundes erklären, dass sie gewillt seien, die Anwendbarkeit des gegenwärtigen Abkommens auf die Gesamtheit oder irgendeinen Teil ihrer Gebiete auszudehnen, die Gegenstand der im vorangehenden Absatze vorgesehenen Erklärung waren. In diesem Falle wird das Übereinkommen neunzig Tage, nachdem der Generalsekretär des Völkerbundes die Erklärung erhalten hat, auf die Gebiete anwendbar, auf die sich die Erklärung bezieht. Desgleichen können die hohen vertragschliessenden Teile jederzeit erklären, dass das gegenwärtige Abkommen seine Anwendbarkeit auf die Gesamtheit oder irgendeinen Teil ihrer Kolonien, ihrer Schutzgebiete, der unter ihrer Oberhoheit stehenden oder der unter ihr Mandat gestellten Gebiete verlieren soll; in diesem Fall endigt die Anwendbarkeit des Abkommens auf die Gebiete, die Gegenstand einer solchen Erklärung sind, ein Jahr nachdem der Generalsekretär des Völkerbundes diese Erklärung erhalten hat. Siehe Fussn. zu Art. 16. Siehe Fussn. zu Art. 16. Siehe Fussn. zu Art. 16.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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