Propose a change

Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung Luzern (Organisationsreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

3 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern ist in zwei Kammern gegliedert, die unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten bzw. der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten stehen. Der Stadtrat bestimmt die Anzahl Behördenmitglieder. Bei besonderem Bedarf kann er zudem befristet ausserordentliche Mitglieder oder Ersatzmitglieder einsetzen. 2 Die Mitglieder der KESB werden nach städtischem Personalrecht angestellt. Zuständig für Anstellung und Entlassung ist der Stadtrat. Die Behördenmitglieder und der Fachdienst unterstehen der Leitung der Präsidentin oder des Präsidenten der KESB. Sie sind administrativ der für das Sozialwesen zuständigen Direktion zugeordnet. 3 Die KESB regelt die Organisation der Behörde in einer Geschäftsordnung und legt darin auch die Anzahl Behördenschreiber fest. 4 Die Mitglieder der KESB sind bei ihren Entscheiden an keine Weisungen gebunden. 5 Entscheide der KESB sind wie folgt zu unterzeichnen: a. Verfahrensleitende Verfügungen: vom verfahrensleitenden Mitglied; b. Vorsorgliche Massnahmen in dringenden Fällen: von der oder dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer (Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident) oder von einem Mitglied der KESB; 2 Fassung gemäss Änderung vom 16. Februar 2017, in Kraft seit 1. Januar 2018. 3 Fassung gemäss Änderung vom 26. März 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. Seite 3/5 c. Entscheide in Einzelzuständigkeit: vom verfahrensleitenden Mitglied und einer Behördenschreiberin oder einem Behördenschreiber; d. Kollegialentscheide: von der oder dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer (Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident) und einer Behördenschreiberin oder einem Behördenschreiber.

Your change, as a redline

Art. 2

3 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern ist in zwei Kammern gegliedert, die unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten bzw. der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten stehen. Der Stadtrat bestimmt die Anzahl Behördenmitglieder. Bei besonderem Bedarf kann er zudem befristet ausserordentliche Mitglieder oder Ersatzmitglieder einsetzen. 2 Die Mitglieder der KESB werden nach städtischem Personalrecht angestellt. Zuständig für Anstellung und Entlassung ist der Stadtrat. Die Behördenmitglieder und der Fachdienst unterstehen der Leitung der Präsidentin oder des Präsidenten der KESB. Sie sind administrativ der für das Sozialwesen zuständigen Direktion zugeordnet. 3 Die KESB regelt die Organisation der Behörde in einer Geschäftsordnung und legt darin auch die Anzahl Behördenschreiber fest. 4 Die Mitglieder der KESB sind bei ihren Entscheiden an keine Weisungen gebunden. 5 Entscheide der KESB sind wie folgt zu unterzeichnen: a. Verfahrensleitende Verfügungen: vom verfahrensleitenden Mitglied; b. Vorsorgliche Massnahmen in dringenden Fällen: von der oder dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer (Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident) oder von einem Mitglied der KESB; 2 Fassung gemäss Änderung vom 16. Februar 2017, in Kraft seit 1. Januar 2018. 3 Fassung gemäss Änderung vom 26. März 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. Seite 3/5 c. Entscheide in Einzelzuständigkeit: vom verfahrensleitenden Mitglied und einer Behördenschreiberin oder einem Behördenschreiber; d. Kollegialentscheide: von der oder dem Vorsitzenden der zuständigen Kammer (Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident) und einer Behördenschreiberin oder einem Behördenschreiber.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds