Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
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Change 1
Art. 14
Staatsrat 1 Die Berufsbildung untersteht der Leitung und der Oberaufsicht des Staatsrates, der diese über das für die Bildung zuständige Departement (nachstehend: das Departement) ausübt. * 2 Der Staatsrat sorgt für den Vollzug des Bundesrechts, der interkantonalen Vereinbarungen und des kantonalen Rechts. Er erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen. 3 Er erlässt namentlich Verordnungen über: a) die Organisation und den Betrieb der Schulen der Berufsbildung, einschliesslich derjenigen, die eine Vollzeitausbildung oder in Lehrwerkstätten eine Ausbildung anbieten; b) die kantonale Berufsbildungskommission; c) die Aufgaben und den Betrieb der Beratung; d) die Organisationen der Arbeitswelt und deren Zusammenarbeit mit dem Staat; e) die Modalitäten zu den Qualifikationsverfahren bei der beruflichen Grundbildung und der eidgenössischen Berufsmaturität; f) die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen; g) die Freikurse und die Stützkurse; h) die Modalitäten zum Übergang von einem Schuljahr zum nächsten; i) die Ausbildungen, die nur im Kanton angeboten werden.
Art. 14
Staatsrat 1 Die Berufsbildung untersteht der Leitung und der Oberaufsicht des Staatsrates, der diese über das für die Bildung zuständige Departement (nachstehend: das Departement) ausübt. * 2 Der Staatsrat sorgt für den Vollzug des Bundesrechts, der interkantonalen Vereinbarungen und des kantonalen Rechts. Er erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen. 3 Er erlässt namentlich Verordnungen über: a) die Organisation und den Betrieb der Schulen der Berufsbildung, einschliesslich derjenigen, die eine Vollzeitausbildung oder in Lehrwerkstätten eine Ausbildung anbieten; b) die kantonale Berufsbildungskommission; c) die Aufgaben und den Betrieb der Beratung; d) die Organisationen der Arbeitswelt und deren Zusammenarbeit mit dem Staat; e) die Modalitäten zu den Qualifikationsverfahren bei der beruflichen Grundbildung und der eidgenössischen Berufsmaturität; f) die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen; g) die Freikurse und die Stützkurse; h) die Modalitäten zum Übergang von einem Schuljahr zum nächsten; i) die Ausbildungen, die nur im Kanton angeboten werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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