Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27
Befugnisse 1 Die Gemeinde- oder interkommunale Kommission hat namentlich den Auftrag: a) in Zusammenarbeit mit der DB die nötigen Massnahmen zu treffen für Jugendliche, welche keine Lehrstelle gefunden haben; b) sich zu vergewissern, dass jede Lehre, die auf ihrem Gebiet ausgeführt wird, gut verläuft; c) die Liste der Personen in Ausbildung in einem Lehrbetrieb auf dem Gemeindegebiet nachzuführen: Die notwendigen Auskünfte werden ihr von Amtes wegen von der DB erteilt; d) die Lernenden des ersten oder des zweiten Lehrjahres mindestens einmal an ihrem Arbeitsort zu besuchen und sich mit dem Berufsbildner in Kontakt zu setzen; e) auf Ersuchen des Lernenden oder des Berufsbildners im Betrieb, auf Ersuchen der DB oder punktuell Lehrbetriebe zu besuchen und ein Gespräch mit den Lernenden und den Berufsbildnern im Betrieb zu führen; f) wenn nötig der DB Bericht über das Ergebnis ihrer Besuche zu erstatten; g) der kantonalen Kommission und der DB namentlich bei den Untersuchungen und den Vermittlungsversuchen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien zu helfen; h) bei der Förderung der Berufsbildung im Allgemeinen und der Schaffung von Lehrstellen mit den verschiedenen betroffenen Partnern zusammenzuarbeiten; i) Stützkurse für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit der DB zu organisieren. 3.2 Organisationen der Arbeitswelt
Art. 27
Befugnisse 1 Die Gemeinde- oder interkommunale Kommission hat namentlich den Auftrag: a) in Zusammenarbeit mit der DB die nötigen Massnahmen zu treffen für Jugendliche, welche keine Lehrstelle gefunden haben; b) sich zu vergewissern, dass jede Lehre, die auf ihrem Gebiet ausgeführt wird, gut verläuft; c) die Liste der Personen in Ausbildung in einem Lehrbetrieb auf dem Gemeindegebiet nachzuführen: Die notwendigen Auskünfte werden ihr von Amtes wegen von der DB erteilt; d) die Lernenden des ersten oder des zweiten Lehrjahres mindestens einmal an ihrem Arbeitsort zu besuchen und sich mit dem Berufsbildner in Kontakt zu setzen; e) auf Ersuchen des Lernenden oder des Berufsbildners im Betrieb, auf Ersuchen der DB oder punktuell Lehrbetriebe zu besuchen und ein Gespräch mit den Lernenden und den Berufsbildnern im Betrieb zu führen; f) wenn nötig der DB Bericht über das Ergebnis ihrer Besuche zu erstatten; g) der kantonalen Kommission und der DB namentlich bei den Untersuchungen und den Vermittlungsversuchen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien zu helfen; h) bei der Förderung der Berufsbildung im Allgemeinen und der Schaffung von Lehrstellen mit den verschiedenen betroffenen Partnern zusammenzuarbeiten; i) Stützkurse für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit der DB zu organisieren. 3.2 Organisationen der Arbeitswelt
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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