Verordnung über die Zulassung Benannter Betreiber nach Artikel 3 des Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 1 Zielbestimmung und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung soll Unternehmen der Zugang zu dem universellen Postgebiet, das durch die Mitgliedsländer des Weltpostvereins gebildet wird, ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und die Benennung als „Benannter Betreiber“ bei dem Weltpostverein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2) Diese Verordnung regelt die Zulassung von Unternehmen zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, die sich für eine Postverwaltung im Verhältnis zu den Benutzern und zu anderen Postverwaltungen aus dem Weltpostvertrag (ausgenommen Artikel 6) nebst Schlussprotokoll sowie den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen und deren Schlussprotokollen ergeben.
§ 1 Zielbestimmung und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung soll Unternehmen der Zugang zu dem universellen Postgebiet, das durch die Mitgliedsländer des Weltpostvereins gebildet wird, ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und die Benennung als „Benannter Betreiber“ bei dem Weltpostverein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2) Diese Verordnung regelt die Zulassung von Unternehmen zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, die sich für eine Postverwaltung im Verhältnis zu den Benutzern und zu anderen Postverwaltungen aus dem Weltpostvertrag (ausgenommen Artikel 6) nebst Schlussprotokoll sowie den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen und deren Schlussprotokollen ergeben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.