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Feuerwehrordnung Gemeinde Mauren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 27 VIII. Finanzen

Finanzierung der Einsätze a) Mannschaftsentschädigung 1. Alle Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei einem Einsatz eine Entschädigung gemäss Anhang 1. 2. Die Tarife gemäss Anhang 1 werden alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3. Die Auszahlung des Feuerwehrsolds und der Leitungsfunktionsentschädigung erfolgt bis zum 31. Januar des folgenden Jahres durch Überweisung auf ein Bank-/Postkonto. Die Gemeindekasse, die für die Feuerwehrsold-Auszahlungen zuständig ist, erstellt nach Einreichung der Rapporte/Stundenlisten durch den Feuerwehrkommandanten www.mauren.li 14/19 Anweisungsbelege, die vom Gemeindevorsteher durch Unterzeichnung zur Auszahlung freigegeben werden. Die Rapporte bzw. Stundenlisten müssen der Gemeindekasse bis zum 31. Dezember vorliegen. b) Geräte und Fahrzeuge 1. Für Geräte und Fahrzeuge wird den Betroffenen keine Rechnung gestellt, wenn die Einsätze entweder nicht kostenpflichtig sind, oder falls die Art des Einsatzes nicht versicherbar ist.25 c) Einsatz bei versicherbaren Schäden (ohne Brand) 1. Mit Ausnahme von Brandeinsätzen ist jeder Einsatz kostenpflichtig und wird verrechnet, wenn der Schaden versichert werden kann. 2. Die Verrechnung der Mannschafts- sowie der Geräte- und Fahrzeugkosten ist im Anhang 1 geregelt. Die Verrechnung erfolgt auf Grund des Einsatzrapportes und wird durch die Gemeinde vorgenommen. Die Gemeindekasse stellt die Rechnungen (inkl. Mahnwesen/Inkasso) gemäss den Angaben und Rapporten des Feuerwehrkommandanten und nach Freigabe durch den Gemeindevorsteher. 3. Würde ein Betroffener im Gemeindegebiet Mauren wegen des Einsatzes bei einem nicht versicherten Schaden in finanzielle Not geraten, entscheidet der Gemeindevorsteher bzw. der Gemeinderat von Fall zu Fall über eine teilweise oder vollumfängliche Übernahme dieser Kosten. d) Vorbeugende Hilfestellung in einer anderen Gemeinde 1. Werden in einer anderen Gemeinde anlässlich eines Grossanlasses vorbeugend Hilfestellungen gewährt, gelten für die Entschädigung der Mannschaft und den Einsatz der Geräte und Fahrzeuge die Ansätze gemäss Anhang 1.

Your change, as a redline

Art. 27 VIII. Finanzen

Finanzierung der Einsätze a) Mannschaftsentschädigung 1. Alle Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei einem Einsatz eine Entschädigung gemäss Anhang 1. 2. Die Tarife gemäss Anhang 1 werden alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. 3. Die Auszahlung des Feuerwehrsolds und der Leitungsfunktionsentschädigung erfolgt bis zum 31. Januar des folgenden Jahres durch Überweisung auf ein Bank-/Postkonto. Die Gemeindekasse, die für die Feuerwehrsold-Auszahlungen zuständig ist, erstellt nach Einreichung der Rapporte/Stundenlisten durch den Feuerwehrkommandanten www.mauren.li 14/19 Anweisungsbelege, die vom Gemeindevorsteher durch Unterzeichnung zur Auszahlung freigegeben werden. Die Rapporte bzw. Stundenlisten müssen der Gemeindekasse bis zum 31. Dezember vorliegen. b) Geräte und Fahrzeuge 1. Für Geräte und Fahrzeuge wird den Betroffenen keine Rechnung gestellt, wenn die Einsätze entweder nicht kostenpflichtig sind, oder falls die Art des Einsatzes nicht versicherbar ist.25 c) Einsatz bei versicherbaren Schäden (ohne Brand) 1. Mit Ausnahme von Brandeinsätzen ist jeder Einsatz kostenpflichtig und wird verrechnet, wenn der Schaden versichert werden kann. 2. Die Verrechnung der Mannschafts- sowie der Geräte- und Fahrzeugkosten ist im Anhang 1 geregelt. Die Verrechnung erfolgt auf Grund des Einsatzrapportes und wird durch die Gemeinde vorgenommen. Die Gemeindekasse stellt die Rechnungen (inkl. Mahnwesen/Inkasso) gemäss den Angaben und Rapporten des Feuerwehrkommandanten und nach Freigabe durch den Gemeindevorsteher. 3. Würde ein Betroffener im Gemeindegebiet Mauren wegen des Einsatzes bei einem nicht versicherten Schaden in finanzielle Not geraten, entscheidet der Gemeindevorsteher bzw. der Gemeinderat von Fall zu Fall über eine teilweise oder vollumfängliche Übernahme dieser Kosten. d) Vorbeugende Hilfestellung in einer anderen Gemeinde 1. Werden in einer anderen Gemeinde anlässlich eines Grossanlasses vorbeugend Hilfestellungen gewährt, gelten für die Entschädigung der Mannschaft und den Einsatz der Geräte und Fahrzeuge die Ansätze gemäss Anhang 1.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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