Feuerwehrordnung Gemeinde Mauren
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Change 1
Art. 32
Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr als Verein 1. Der Verein Freiwillige Feuerwehr Mauren erhält von der Gemeinde einen Jahresbeitrag. IX. Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr 1. Für die Öffentlichkeitsarbeit (ausgenommen bei Einsätzen) der Feuerwehr ist das Kommando verantwortlich. X. Die Feuerwehr als Verein 1. Die Feuerwehr ist als (öffentlich-rechtlicher) Verein in der Gemeinde in gesellschaftlicher Funktion tätig. XI. Schlussbestimmungen Diese Feuerwehrordnung der Gemeinde Mauren wurde vom Gemeinderat am 27. August 2014 genehmigt. Alle vorgängigen Richtlinien werden damit ausser Kraft gesetzt. www.mauren.li 17/19 Mauren, 27. August 2014 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher Genehmigt durch die Fürstliche Regierung Vaduz, 11. November 2014 www.mauren.li 18/19 Anhang 1 Tarife für Leistungen und Einsätze der Feuerwehr (Anpassung durch GRB 259 vom 18.12.2024) Leistung Ansatz in CHF pro Einheit Rechnung Auszahlung Personaleinsatz - Ernst-Einsatz Kat. A 0.00 60.00 Stunde - Ernst-Einsatz Kat. B 60.00 60.00 Stunde - Einsatz Kat. C 60.00 60.00 Stunde • Depotarbeiten, planbare Einsätze 45.00 45.00 Stunde • Tageskurse 280 - 340 280 - 340 Tag - Einsatz Kat. C1 • Beratungsdienstleistungen für Private und Institutionen (ausgenommen für die Gemeinde Mauren) bei Planungen (Neu- und Umbauten / Erstellung von Einsatzplänen) 60.00 60.00 Stunde - Wespen- und Hornissennester • Normaler Einsatz (nur eine Person und Spray) 60.00 pauschal • Einsatz mit Leitern (2-4 Personen und Spray) 180.00 pauschal • Grösserer Einsatz (mit Fahrzeugen und mehr Personal) nach Aufwand Im Übrigen wird das Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste des Landes analog angewendet. Seit 2012 werden bis zu einer Entschädigung von CHF 4'200.00 keine Sozialleistungen in Abzug gebracht. Fahrzeuge • Tanklöschfahrzeug (TLF) Grundgebühr Tarif / Std. • Rüstwagen 300.00 100.00 • Mannschaftstransporter (< 3.5 t) 300.00 100.00 • Zugfahrzeug 50.00 40.00 • Andere Fahrzeuge (< 3.5 t) 50.00 40.00 • Motorspritze 50.00 40.00 Anhänger werden nicht verrechnet, Stützpunktfahrzeuge werden analog der oben aufgeführten Aufstellung in Rechnung gestellt. www.mauren.li 19/19 Geräte Grundgebühr Tarif / Std. • Lüfter 20.00 • Notstromaggregat 20.00 • Tauchpumpe 20.00 • Wärmebildkamera 20.00 • Motorsäge, Trennschleifer usw 20.00 • Flasche für AS-Gerät (je Stück) 15.00 Schläuche, Werkzeuge usw. werden nicht in Rechnung gestellt. Verbrauchsmaterial Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. Fehlalarm - 1. Einsatz im Kalenderjahr gratis - 2. Einsatz im Kalenderjahr 500.00 je Einsatz - 3. Einsatz im Kalenderjahr 1'000.00 je Einsatz - 4. Einsatz im Kalenderjahr 1'500.00 je Einsatz - Bei Handauslösung/Mutwilligkeit 2'000.00 je Einsatz Die für einen Fehlalarm vorgesehene Gebühr wird zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeuge und die Geräte erhoben. Die Leistungen der Feuerwehr sind von der MwSt. befreit.
Art. 32
Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr als Verein 1. Der Verein Freiwillige Feuerwehr Mauren erhält von der Gemeinde einen Jahresbeitrag. IX. Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr 1. Für die Öffentlichkeitsarbeit (ausgenommen bei Einsätzen) der Feuerwehr ist das Kommando verantwortlich. X. Die Feuerwehr als Verein 1. Die Feuerwehr ist als (öffentlich-rechtlicher) Verein in der Gemeinde in gesellschaftlicher Funktion tätig. XI. Schlussbestimmungen Diese Feuerwehrordnung der Gemeinde Mauren wurde vom Gemeinderat am 27. August 2014 genehmigt. Alle vorgängigen Richtlinien werden damit ausser Kraft gesetzt. www.mauren.li 17/19 Mauren, 27. August 2014 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher Genehmigt durch die Fürstliche Regierung Vaduz, 11. November 2014 www.mauren.li 18/19 Anhang 1 Tarife für Leistungen und Einsätze der Feuerwehr (Anpassung durch GRB 259 vom 18.12.2024) Leistung Ansatz in CHF pro Einheit Rechnung Auszahlung Personaleinsatz - Ernst-Einsatz Kat. A 0.00 60.00 Stunde - Ernst-Einsatz Kat. B 60.00 60.00 Stunde - Einsatz Kat. C 60.00 60.00 Stunde • Depotarbeiten, planbare Einsätze 45.00 45.00 Stunde • Tageskurse 280 - 340 280 - 340 Tag - Einsatz Kat. C1 • Beratungsdienstleistungen für Private und Institutionen (ausgenommen für die Gemeinde Mauren) bei Planungen (Neu- und Umbauten / Erstellung von Einsatzplänen) 60.00 60.00 Stunde - Wespen- und Hornissennester • Normaler Einsatz (nur eine Person und Spray) 60.00 pauschal • Einsatz mit Leitern (2-4 Personen und Spray) 180.00 pauschal • Grösserer Einsatz (mit Fahrzeugen und mehr Personal) nach Aufwand Im Übrigen wird das Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste des Landes analog angewendet. Seit 2012 werden bis zu einer Entschädigung von CHF 4'200.00 keine Sozialleistungen in Abzug gebracht. Fahrzeuge • Tanklöschfahrzeug (TLF) Grundgebühr Tarif / Std. • Rüstwagen 300.00 100.00 • Mannschaftstransporter (< 3.5 t) 300.00 100.00 • Zugfahrzeug 50.00 40.00 • Andere Fahrzeuge (< 3.5 t) 50.00 40.00 • Motorspritze 50.00 40.00 Anhänger werden nicht verrechnet, Stützpunktfahrzeuge werden analog der oben aufgeführten Aufstellung in Rechnung gestellt. www.mauren.li 19/19 Geräte Grundgebühr Tarif / Std. • Lüfter 20.00 • Notstromaggregat 20.00 • Tauchpumpe 20.00 • Wärmebildkamera 20.00 • Motorsäge, Trennschleifer usw 20.00 • Flasche für AS-Gerät (je Stück) 15.00 Schläuche, Werkzeuge usw. werden nicht in Rechnung gestellt. Verbrauchsmaterial Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. Fehlalarm - 1. Einsatz im Kalenderjahr gratis - 2. Einsatz im Kalenderjahr 500.00 je Einsatz - 3. Einsatz im Kalenderjahr 1'000.00 je Einsatz - 4. Einsatz im Kalenderjahr 1'500.00 je Einsatz - Bei Handauslösung/Mutwilligkeit 2'000.00 je Einsatz Die für einen Fehlalarm vorgesehene Gebühr wird zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeuge und die Geräte erhoben. Die Leistungen der Feuerwehr sind von der MwSt. befreit.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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