006 Feuerwehrordnung
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Change 1
Art. 1
FWG aufgelistet sind. Der Kommandant und dessen Stellvertreter werden von der Feuerwehr gewählt. Die Wahl ist gemäss Art. 11 FWG durch den Gemeinderat zu genehmigen. 3.2 Feuerwehrkader Das Kader der Gemeindefeuerwehr Ruggell besteht in der Regel aus Offizieren, die eine Offiziersausbildung für die Feuerwehren des Landes Liechtenstein erfolgreich abgeschlossen haben. 3.3 Fachabteilungen Die Gemeindefeuerwehr Ruggell hat folgende Fachabteilungen: - Motorspritzen- und Tanklöschfahrzeuggruppe - Atemschutzgruppe - Verkehrsdienstgruppe - Weitere Fachabteilungen können nach Bedarf eingerichtet werden Jede Fachabteilung steht unter der Leitung einer dafür verantwortlichen Person. Die Leiter der Fachabteilungen unterstehen dem Kommando oder dem Einsatzleiter. 3.4 Materialverwaltung Die Materialverwaltung wird unter Punkt 5 Material/Infrastruktur separat geregelt. Grundsätzlich steht die Materialverwaltung unter der Leitung eines verantwortlichen Materialverwalters. 3.5 Mannschaftsbestand 3.5.1 Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde setzt den Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr mit absolvierter Grundausbildung auf 30 Angehörige der Feuerwehr fest. Es wird erwartet, dass die aufgelisteten Mitglieder der Feuerwehr durch die Alarmzentrale der Landespolizei für Einsätze aufgeboten werden können. 3.5.2 Jugendfeuerwehr Die Gemeindefeuerwehr Ruggell kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten. Die Jugendfeuerwehr wird durch die Gemeinde ausgerüstet und gemäss den Vorgaben des Landes ausgebildet. Die Jugendfeuerwehr wird zu keinen Einsätzen aufgeboten. 4 Bestimmungen zum Einsatz 4.1 Alarmierung 4.1.1 Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr wird über die Landesnotruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) mittels Telefon, Mobiltelefon und Pager zu Einsätzen aufgeboten. 4.1.2 Zusätzliche gemeindeinterne Alarmierung Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Feuerwehr gemeindeintern weitere Alarmierungen vorzunehmen. Gemeindevorstehung Bei grösseren Ereignissen liegt es im Ermessen des Kommandanten oder des Einsatzleiters die Gemeindevorstehung umgehend zu informieren oder aufzubieten. Alarmierung des Werk- und Forstbetriebes Der Werk- und Forstbetrieb der Gemeinde kann je nach Situation für einen Feuerwehreinsatz aufgeboten werden. Alarmierung der Verwaltung Bei grösseren Schadenfällen kann von der Gemeindevorstehung auch Personal aus der Gemeindeverwaltung zur Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes aufgeboten werden. 4.2 Einsatzleitung Grundsätzlich wird jeder Einsatz der Feuerwehr durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung geleitet. Dies hat nicht zwingend der Kommandant zu sein. 4.2.1 Kompetenz - Alle eingesetzten Gruppen der Feuerwehr (inkl. Nachbarschaftshilfe und Stützpunkt) sind der Einsatzleitung unterstellt. Werden Werk- und Forstbetriebe und/oder Private aufgeboten, sind diese ebenfalls der Einsatzleitung der Feuerwehr unterstellt. - Sollte weitere organisierte Hilfe benötigt werden, wird diese ausschliesslich durch die Einsatzleitung über die LNEZ organisiert. - Wenn ein Einsatz Auftragsvergaben an Private erfordert, sind diese grundsätzlich mit der Gemeindevorstehung abzusprechen. In dringenden Fällen ist die Einsatzleitung in Absprache mit dem Kommandanten befugt, die notwendigen Massnahmen, bis zu geschätzten Kosten von ca. CHF 10‘000.00, sofort anzuordnen. Die Gemeindevorstehung ist im Nachgang unverzüglich zu informieren 4.3 Externe Hilfe Die Anforderung externer Hilfe (Nachbarschaftshilfe, Feuerwehr-Stützpunkt und/oder weitere Rettungsorganisationen) ist Sache der Einsatzleitung. 5 Material / Infrastruktur 5.1 Beschaffung Die technischen Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Geräte und Materialien richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs-Verordnung. (GFAV, LGBI Nr. 170 vom 19. Juni 2012). Mit Ausnahme von alltäglichen Verbrauchsmaterialien wird die Beschaffung aller Materialien grundsätzlich in Zusammenarbeit mit der SIKO der Gemeinde Ruggell erarbeitet und beantragt, durch den Gemeinderat bewilligt und dann durch die Feuerwehr beschafft. Finanzplanung, Fahrzeugbeschaffung, Neu- oder Ersatz- sowie grössere Gerätebeschaffungen sind frühzeitig im Voraus zu planen und dem Gemeinderat (Finanzkommission) zur Information vorzulegen. Angebot/Offerten Falls Offerten erforderlich sind, entscheidet der Gemeinderat, welcher Anbieter den Auftrag erhält. Lieferungen/Materialkontrolle Lieferungen sind vom Materialverwalter und/oder dem Kommandanten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Mängel werden von diesen beanstandet. Rechnungen Materialrechnungen werden durch den Kommandanten kontrolliert und freigegeben. 5.2 Materialverwaltung Der von der Feuerwehr gewählte Materialwart hat über das Material der Feuerwehr ein geeignetes Inventar zu führen. Sind Reparaturen notwendig, hat der Materialwart diese nach Rücksprache mit dem Kommandanten zu veranlassen. Weiters ist sicherzustellen, dass Wartungs- und Serviceintervalle eingehalten werden. 5.3 Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Der jeweilige Fachgebietsverantwortliche ist für die Kontrolle und die Wartung der ihm zugeteilten Materialien verantwortlich. 5.4 Materialpflege Der Materialwart ist dafür verantwortlich, das Einsatzmaterial nach jedem Einsatz vollständig und einsatzbereit zu machen, damit der nächste Einsatz ohne Verzögerung stattfinden kann. Dabei wird dieser von der Mannschaft unterstützt. 5.5 Persönliche Ausrüstung Die persönliche Ausrüstung aller Angehörigen der Feuerwehr (AdF) ist in der Gemeindefeuerwehr- Ausrüstungs-Verordnung aufgeführt. Jedem AdF wird die Ausrüstung zur Verfügung gestellt, für die er bis zu seinem Austritt aus der Feuerwehr eigenverantwortlich ist. Nach seinem Austritt ist jeder AdF verpflichtet, die gesamte Ausrüstung an die Feuerwehr zurückzugeben. Verlorene, mutwillig beschädigte oder nicht zurückgegebene Ausrüstungsgegenstände können dem AdF durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. 5.6 Bauliche Infrastruktur Die Gemeinde Ruggell stellt der Feuerwehr ein Feuerwehrdepot mit dazugehörenden Parkplätzen zur Verfügung. Die Ausfahrt ist so beschildert, dass sie jederzeit ohne Behinderung genutzt werden kann. 6 Ausbildung 6.1 Kurse des Landes Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr wird grundsätzlich an Kursen des Landes absolviert. (Nach Ausbildungskonzept der Regierung). Es wird erwartet, dass Kurse nach Möglichkeit besucht werden. 6.2 Übungen der Gemeindefeuerwehr
Art. 1
FWG aufgelistet sind. Der Kommandant und dessen Stellvertreter werden von der Feuerwehr gewählt. Die Wahl ist gemäss Art. 11 FWG durch den Gemeinderat zu genehmigen. 3.2 Feuerwehrkader Das Kader der Gemeindefeuerwehr Ruggell besteht in der Regel aus Offizieren, die eine Offiziersausbildung für die Feuerwehren des Landes Liechtenstein erfolgreich abgeschlossen haben. 3.3 Fachabteilungen Die Gemeindefeuerwehr Ruggell hat folgende Fachabteilungen: - Motorspritzen- und Tanklöschfahrzeuggruppe - Atemschutzgruppe - Verkehrsdienstgruppe - Weitere Fachabteilungen können nach Bedarf eingerichtet werden Jede Fachabteilung steht unter der Leitung einer dafür verantwortlichen Person. Die Leiter der Fachabteilungen unterstehen dem Kommando oder dem Einsatzleiter. 3.4 Materialverwaltung Die Materialverwaltung wird unter Punkt 5 Material/Infrastruktur separat geregelt. Grundsätzlich steht die Materialverwaltung unter der Leitung eines verantwortlichen Materialverwalters. 3.5 Mannschaftsbestand 3.5.1 Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde setzt den Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr mit absolvierter Grundausbildung auf 30 Angehörige der Feuerwehr fest. Es wird erwartet, dass die aufgelisteten Mitglieder der Feuerwehr durch die Alarmzentrale der Landespolizei für Einsätze aufgeboten werden können. 3.5.2 Jugendfeuerwehr Die Gemeindefeuerwehr Ruggell kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten. Die Jugendfeuerwehr wird durch die Gemeinde ausgerüstet und gemäss den Vorgaben des Landes ausgebildet. Die Jugendfeuerwehr wird zu keinen Einsätzen aufgeboten. 4 Bestimmungen zum Einsatz 4.1 Alarmierung 4.1.1 Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr wird über die Landesnotruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) mittels Telefon, Mobiltelefon und Pager zu Einsätzen aufgeboten. 4.1.2 Zusätzliche gemeindeinterne Alarmierung Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Feuerwehr gemeindeintern weitere Alarmierungen vorzunehmen. Gemeindevorstehung Bei grösseren Ereignissen liegt es im Ermessen des Kommandanten oder des Einsatzleiters die Gemeindevorstehung umgehend zu informieren oder aufzubieten. Alarmierung des Werk- und Forstbetriebes Der Werk- und Forstbetrieb der Gemeinde kann je nach Situation für einen Feuerwehreinsatz aufgeboten werden. Alarmierung der Verwaltung Bei grösseren Schadenfällen kann von der Gemeindevorstehung auch Personal aus der Gemeindeverwaltung zur Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes aufgeboten werden. 4.2 Einsatzleitung Grundsätzlich wird jeder Einsatz der Feuerwehr durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung geleitet. Dies hat nicht zwingend der Kommandant zu sein. 4.2.1 Kompetenz - Alle eingesetzten Gruppen der Feuerwehr (inkl. Nachbarschaftshilfe und Stützpunkt) sind der Einsatzleitung unterstellt. Werden Werk- und Forstbetriebe und/oder Private aufgeboten, sind diese ebenfalls der Einsatzleitung der Feuerwehr unterstellt. - Sollte weitere organisierte Hilfe benötigt werden, wird diese ausschliesslich durch die Einsatzleitung über die LNEZ organisiert. - Wenn ein Einsatz Auftragsvergaben an Private erfordert, sind diese grundsätzlich mit der Gemeindevorstehung abzusprechen. In dringenden Fällen ist die Einsatzleitung in Absprache mit dem Kommandanten befugt, die notwendigen Massnahmen, bis zu geschätzten Kosten von ca. CHF 10‘000.00, sofort anzuordnen. Die Gemeindevorstehung ist im Nachgang unverzüglich zu informieren 4.3 Externe Hilfe Die Anforderung externer Hilfe (Nachbarschaftshilfe, Feuerwehr-Stützpunkt und/oder weitere Rettungsorganisationen) ist Sache der Einsatzleitung. 5 Material / Infrastruktur 5.1 Beschaffung Die technischen Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Geräte und Materialien richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs-Verordnung. (GFAV, LGBI Nr. 170 vom 19. Juni 2012). Mit Ausnahme von alltäglichen Verbrauchsmaterialien wird die Beschaffung aller Materialien grundsätzlich in Zusammenarbeit mit der SIKO der Gemeinde Ruggell erarbeitet und beantragt, durch den Gemeinderat bewilligt und dann durch die Feuerwehr beschafft. Finanzplanung, Fahrzeugbeschaffung, Neu- oder Ersatz- sowie grössere Gerätebeschaffungen sind frühzeitig im Voraus zu planen und dem Gemeinderat (Finanzkommission) zur Information vorzulegen. Angebot/Offerten Falls Offerten erforderlich sind, entscheidet der Gemeinderat, welcher Anbieter den Auftrag erhält. Lieferungen/Materialkontrolle Lieferungen sind vom Materialverwalter und/oder dem Kommandanten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Mängel werden von diesen beanstandet. Rechnungen Materialrechnungen werden durch den Kommandanten kontrolliert und freigegeben. 5.2 Materialverwaltung Der von der Feuerwehr gewählte Materialwart hat über das Material der Feuerwehr ein geeignetes Inventar zu führen. Sind Reparaturen notwendig, hat der Materialwart diese nach Rücksprache mit dem Kommandanten zu veranlassen. Weiters ist sicherzustellen, dass Wartungs- und Serviceintervalle eingehalten werden. 5.3 Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Der jeweilige Fachgebietsverantwortliche ist für die Kontrolle und die Wartung der ihm zugeteilten Materialien verantwortlich. 5.4 Materialpflege Der Materialwart ist dafür verantwortlich, das Einsatzmaterial nach jedem Einsatz vollständig und einsatzbereit zu machen, damit der nächste Einsatz ohne Verzögerung stattfinden kann. Dabei wird dieser von der Mannschaft unterstützt. 5.5 Persönliche Ausrüstung Die persönliche Ausrüstung aller Angehörigen der Feuerwehr (AdF) ist in der Gemeindefeuerwehr- Ausrüstungs-Verordnung aufgeführt. Jedem AdF wird die Ausrüstung zur Verfügung gestellt, für die er bis zu seinem Austritt aus der Feuerwehr eigenverantwortlich ist. Nach seinem Austritt ist jeder AdF verpflichtet, die gesamte Ausrüstung an die Feuerwehr zurückzugeben. Verlorene, mutwillig beschädigte oder nicht zurückgegebene Ausrüstungsgegenstände können dem AdF durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. 5.6 Bauliche Infrastruktur Die Gemeinde Ruggell stellt der Feuerwehr ein Feuerwehrdepot mit dazugehörenden Parkplätzen zur Verfügung. Die Ausfahrt ist so beschildert, dass sie jederzeit ohne Behinderung genutzt werden kann. 6 Ausbildung 6.1 Kurse des Landes Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr wird grundsätzlich an Kursen des Landes absolviert. (Nach Ausbildungskonzept der Regierung). Es wird erwartet, dass Kurse nach Möglichkeit besucht werden. 6.2 Übungen der Gemeindefeuerwehr
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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