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Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 103 Beförderungen und Ernennungen

1 Beförderungen und Ernennungen werden nach Bedarf und Eignung vorgenommen. Der Bundesrat legt die Voraussetzungen und die Zuständigkeiten fest. 2 … 3 Die zuständige Behörde kann für die Abklärung der Eignung eines Anwärters oder einer Anwärterin: a. polizeiliche Berichte und militärische Führungsberichte verlangen; b. in das Strafregister sowie in Straf- und Strafvollzugsakten Einsicht nehmen; c. Auszüge aus dem Betreibungs- und Konkursregister verlangen sowie in Betreibungs- und Konkursakten Einsicht nehmen; d. die Durchführung einer Personensicherheitsprüfung verlangen. 3bis Bei Angehörigen der Armee, die nach einer Beförderung den praktischen Dienst nach Artikel 55 Absatz 2 nicht bestehen, wird die Beförderung rückgängig gemacht. 4 Beförderungen und Ernennungen, die diesem Gesetz oder seinen Ausführungsbestimmungen widersprechen, können für ungültig erklärt werden. 5 Angehörigen der Armee, die eine Funktion mit einem tieferen Grad ausüben wollen, kann auf Gesuch hin und nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung der tiefere Grad verliehen werden. Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3957; BBl 2002 858). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6015; BBl 2009 5917). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Juni 2026 (AS 2026 164; BBl 2025 960). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Juni 2026 (AS 2026 164; BBl 2025 960).

Your change, as a redline

Art. 103 Beförderungen und Ernennungen

1 Beförderungen und Ernennungen werden nach Bedarf und Eignung vorgenommen. Der Bundesrat legt die Voraussetzungen und die Zuständigkeiten fest. 2 … 3 Die zuständige Behörde kann für die Abklärung der Eignung eines Anwärters oder einer Anwärterin: a. polizeiliche Berichte und militärische Führungsberichte verlangen; b. in das Strafregister sowie in Straf- und Strafvollzugsakten Einsicht nehmen; c. Auszüge aus dem Betreibungs- und Konkursregister verlangen sowie in Betreibungs- und Konkursakten Einsicht nehmen; d. die Durchführung einer Personensicherheitsprüfung verlangen. 3bis Bei Angehörigen der Armee, die nach einer Beförderung den praktischen Dienst nach Artikel 55 Absatz 2 nicht bestehen, wird die Beförderung rückgängig gemacht. 4 Beförderungen und Ernennungen, die diesem Gesetz oder seinen Ausführungsbestimmungen widersprechen, können für ungültig erklärt werden. 5 Angehörigen der Armee, die eine Funktion mit einem tieferen Grad ausüben wollen, kann auf Gesuch hin und nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung der tiefere Grad verliehen werden. Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002, mit Wirkung seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3957; BBl 2002 858). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6015; BBl 2009 5917). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Juni 2026 (AS 2026 164; BBl 2025 960). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Juni 2026 (AS 2026 164; BBl 2025 960).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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