Art. 2
Art. 1bis3 1 Die Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten absolvieren die Zürcher Polizeischule ZHPS und schliessen diese mit der Prüfung der Einsatzfähigkeit ab. 2 Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Einsatzfähigkeit absolvieren sie eine praktische Grundausbildung im Korps. Bezüglich Handlungspflichten und -befugnissen gelten sie als Angehörige der Polizei im Sinne des Polizei- und Polizeiorganisationsgesetzes4. Art. 2 1 Nach der bestandenen eidgenössischen Berufsprüfung leisten Polizistinnen und Polizisten gegenüber der Vorsteherin oder dem Vorsteher des zuständigen Departements folgendes Handgelübde:5 «Ich gelobe, Verfassung, Gesetze und Dienstanweisungen zu achten, meine Pflichten ohne Ansehen der Person nach bestem Willen zu erfüllen, mich jederzeit an die Wahrheit zu halten und gegenüber Dritten über meine dienstlichen Handlungen und Wahrnehmungen streng verschwiegen zu sein.» 1 Fassung gem. STRB Nr. 257 vom 25. März 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 2 Fassung gem. STRB Nr. 257 vom 25. März 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 3 Fassung gem. STRB Nr. 257 vom 25. März 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 4 Polizeigesetz (PolG) vom 23. April 2007, LS 550.1; Polizeiorganisationsgesetz (POG) vom 29. November 2004, LS 551.1. 5 Fassung gem. STRB Nr. 257 vom 25. März 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. Personalkategorien Ausbildung Gelübde 2Reglement über die Stadtpolizei 551.120 2 Das Gelübde leisten ebenfalls6 a. Polizistinnen und Polizisten, die von anderen Polizeikorps übertreten; b. ehemalige Polizistinnen und Polizisten, die in die Stadtpolizei Zürich eintreten; c. Polizeioffizierinnen und Polizeioffiziere, die in die Stadtpolizei Zürich eintreten; d. Angehörige des Assistenzdienstes Konsulatsschutz; e. Angehörige des Polizeilichen Assistenzdienstes; f. Angehörige der Kontrolle Ruhender Verkehr. 3 Die Polizeikommandantin oder der Polizeikommandant nimmt den Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten für die während der Ausbildung zu leistenden Praktika das Gelöbnis ab. Dieses hat Gültigkeit bis zum Handgelübde gegenüber der Vorsteherin