Propose a change

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung im Berufsfeld «Schmuck- und Objektegestaltung» mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt: a. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im entsprechenden Beruf des Berufsfelds «Schmuck- und Objektegestaltung» mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet oder in einem anderen Beruf desselben Berufsfelds mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; b. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Goldschmiedin oder Goldschmied EFZ in der entsprechenden Fachrichtung gemäss der Verordnung des SBFI vom 8. Juli 2009 über die berufliche Grundbildung Goldschmiedin/Goldschmied mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet oder in einer anderen Fachrichtung desselben Berufs mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; c. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich des jeweiligen Berufs des Berufsfelds «Schmuck- und Objektegestaltung» auf Stufe EFZ und mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; d. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; e. einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet. [AS 2009 4779; 2012 445; 2015 551; 2017 7331 Ziff. I 77 und II 77]

Your change, as a redline

Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt: a. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im entsprechenden Beruf des Berufsfelds «Schmuck- und Objektegestaltung» mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet oder in einem anderen Beruf desselben Berufsfelds mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; b. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Goldschmiedin oder Goldschmied EFZ in der entsprechenden Fachrichtung gemäss der Verordnung des SBFI vom 8. Juli 2009 über die berufliche Grundbildung Goldschmiedin/Goldschmied mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet oder in einer anderen Fachrichtung desselben Berufs mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; c. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich des jeweiligen Berufs des Berufsfelds «Schmuck- und Objektegestaltung» auf Stufe EFZ und mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; d. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; e. einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet. [AS 2009 4779; 2012 445; 2015 551; 2017 7331 Ziff. I 77 und II 77]

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it