Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung im Berufsfeld «Schmuck- und Objektegestaltung» mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
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Art. 4 Handlungskompetenzen
1 Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beraten der Kundschaft und Anbieten von Dienstleistungen:1. Kundinnen und Kunden zu Schmuck, Gerät und verwandten Produkten sowie Dienstleistungen beraten, 2. Kostenvoranschläge für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte sowie Dienstleistungen erstellen, 3. Machbarkeit und Risiken von Reparaturen und Umarbeitungen von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten einschätzen, 4. Schmuck, Gerät und verwandte Produkte sowie Dienstleistungen und Konzepte präsentieren, 5. einfache administrative Arbeiten im Zusammenhang mit Kundenaufträgen und Dienstleistungen zu Schmuck, Gerät und verwandten Produkten erledigen; b. Entwerfen von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten:1. Ideen und Konzepte für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte entwickeln, 2. geeignete Materialien und Herstellverfahren für die Realisierung von Ideen und Konzepten auswählen, 3. Skizzen, Bilder und Zeichnungen zur Visualisierung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen, 4. massstabgetreue Modelle zur Visualisierung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen; c. Planen und Vorbereiten der Herstellung, Reparatur und Umarbeitung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten:1. Werkstattzeichnungen für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte erstellen, 2. Arbeitsabläufe für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten planen, 3. Materialien, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten vorbereiten, 4. Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten warten und pflegen, 5. spezifische Werkzeuge für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen oder ändern, 6. digitale Daten für die computergestützte Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten erstellen; d. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und verwandten Goldschmiedeprodukten:1. Werkstücke mittels Urformtechniken herstellen, 2. Werkstücke mittels Umformtechniken formen, 3. Teile eines Werkstücks mit Fügetechniken verbinden, 4. Werkstücke mittels Trenntechniken bearbeiten, 5. Oberflächen von Schmuck und verwandten Goldschmiedeprodukten behandeln, 6. Schmuck und verwandte Goldschmiedeprodukte kontrollieren und kennzeichnen; e. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Gerät und verwandten Silberschmiedeprodukten:1. Werkstücke mittels Urformtechniken herstellen, 2. Werkstücke mittels Umformtechniken formen, 3. Teile eines Werkstücks mit Fügetechniken verbinden, 4. Werkstücke mittels Trenntechniken bearbeiten, 5. Oberflächen von Gerät und verwandten Silberschmiedeprodukten behandeln, 6. Gerät und verwandte Silberschmiedeprodukte mit Funktionsteilen montieren, 7. Gerät und verwandte Silberschmiedeprodukte kontrollieren und kennzeichnen; f. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und verwandten Produkten mit Edelsteinfassungen:1. Edelsteinfassung auf Schmuck und verwandten Produkten vorbereiten, 2. Edelsteine in Fassungen auf Schmuck und verwandten Produkten justieren, 3. Edelsteine in verschiedene Fassungen auf Schmuck und verwandten Produkten fassen, 4. Edelsteinfassungen auf Schmuck und verwandten Produkten finieren, 5. Oberflächen von Schmuck und verwandten Produkten mit Edelsteinfassungen behandeln, 6. Schmuck und verwandte Produkte mit Edelsteinfassungen kontrollieren und kennzeichnen. 2 In den Handlungskompetenzbereichen a–c ist der Aufbau der Handlungskompetenzen für alle Lernenden verbindlich. In den Handlungskompetenzbereichen d–f ist der Aufbau der Handlungskompetenzen je nach Beruf wie folgt verbindlich: a. für den Beruf Goldschmiedin EFZ / Goldschmied EFZ: Handlungskompetenzbereich d; b. für den Beruf Silberschmiedin EFZ / Silberschmied EFZ: Handlungskompetenzbereich e; c. für den Beruf Edelsteinfasserin EFZ / Edelsteinfasser EFZ: Handlungskompetenzbereich f.
Art. 4 Handlungskompetenzen
1 Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beraten der Kundschaft und Anbieten von Dienstleistungen:1. Kundinnen und Kunden zu Schmuck, Gerät und verwandten Produkten sowie Dienstleistungen beraten, 2. Kostenvoranschläge für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte sowie Dienstleistungen erstellen, 3. Machbarkeit und Risiken von Reparaturen und Umarbeitungen von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten einschätzen, 4. Schmuck, Gerät und verwandte Produkte sowie Dienstleistungen und Konzepte präsentieren, 5. einfache administrative Arbeiten im Zusammenhang mit Kundenaufträgen und Dienstleistungen zu Schmuck, Gerät und verwandten Produkten erledigen; b. Entwerfen von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten:1. Ideen und Konzepte für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte entwickeln, 2. geeignete Materialien und Herstellverfahren für die Realisierung von Ideen und Konzepten auswählen, 3. Skizzen, Bilder und Zeichnungen zur Visualisierung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen, 4. massstabgetreue Modelle zur Visualisierung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen; c. Planen und Vorbereiten der Herstellung, Reparatur und Umarbeitung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten:1. Werkstattzeichnungen für Schmuck, Gerät und verwandte Produkte erstellen, 2. Arbeitsabläufe für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten planen, 3. Materialien, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten vorbereiten, 4. Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten warten und pflegen, 5. spezifische Werkzeuge für die Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten anfertigen oder ändern, 6. digitale Daten für die computergestützte Herstellung von Schmuck, Gerät und verwandten Produkten erstellen; d. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und verwandten Goldschmiedeprodukten:1. Werkstücke mittels Urformtechniken herstellen, 2. Werkstücke mittels Umformtechniken formen, 3. Teile eines Werkstücks mit Fügetechniken verbinden, 4. Werkstücke mittels Trenntechniken bearbeiten, 5. Oberflächen von Schmuck und verwandten Goldschmiedeprodukten behandeln, 6. Schmuck und verwandte Goldschmiedeprodukte kontrollieren und kennzeichnen; e. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Gerät und verwandten Silberschmiedeprodukten:1. Werkstücke mittels Urformtechniken herstellen, 2. Werkstücke mittels Umformtechniken formen, 3. Teile eines Werkstücks mit Fügetechniken verbinden, 4. Werkstücke mittels Trenntechniken bearbeiten, 5. Oberflächen von Gerät und verwandten Silberschmiedeprodukten behandeln, 6. Gerät und verwandte Silberschmiedeprodukte mit Funktionsteilen montieren, 7. Gerät und verwandte Silberschmiedeprodukte kontrollieren und kennzeichnen; f. Herstellen, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck und verwandten Produkten mit Edelsteinfassungen:1. Edelsteinfassung auf Schmuck und verwandten Produkten vorbereiten, 2. Edelsteine in Fassungen auf Schmuck und verwandten Produkten justieren, 3. Edelsteine in verschiedene Fassungen auf Schmuck und verwandten Produkten fassen, 4. Edelsteinfassungen auf Schmuck und verwandten Produkten finieren, 5. Oberflächen von Schmuck und verwandten Produkten mit Edelsteinfassungen behandeln, 6. Schmuck und verwandte Produkte mit Edelsteinfassungen kontrollieren und kennzeichnen. 2 In den Handlungskompetenzbereichen a–c ist der Aufbau der Handlungskompetenzen für alle Lernenden verbindlich. In den Handlungskompetenzbereichen d–f ist der Aufbau der Handlungskompetenzen je nach Beruf wie folgt verbindlich: a. für den Beruf Goldschmiedin EFZ / Goldschmied EFZ: Handlungskompetenzbereich d; b. für den Beruf Silberschmiedin EFZ / Silberschmied EFZ: Handlungskompetenzbereich e; c. für den Beruf Edelsteinfasserin EFZ / Edelsteinfasser EFZ: Handlungskompetenzbereich f.
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Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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