Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 49f Zugriffsberechtigte Personen
1 Online-Zugriff auf die im Register erfassten Daten zur Lebendspende von Organen haben: a. bei der Lebendspende-Nachsorgestelle:1. die Leiterin oder der Leiter, 2. die administrative Leiterin oder der administrative Leiter, 3. die Studienkoordinatorin oder der Studienkoordinator, 4. die medizinische Beraterin oder der medizinische Berater, 5. die Datenmanagerin oder der Datenmanager; b. in den Transplantationszentren:1. die für die lokale Koordination zuständigen Personen, 2. die für die Organentnahme zuständigen Ärztinnen und Ärzte, 3. die für die Meldung von Daten über die Lebendspende von Organen zuständigen Personen; c. bei der gemeinsamen Einrichtung: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Lebendspende-Nachsorgefonds führen; d. im BAG: die für den Vollzug zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin. 2 Online-Zugriff auf die im Register erfassten Daten zur Lebendspende von Blut-Stammzellen haben: a. bei der Lebendspende-Nachsorgestelle: die für die Nachsorge zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Swiss Blood Stem Cells; b. in den Entnahmezentren:1. die für die lokale Koordination zuständigen Personen, 2. die für die Blut-Stammzellentnahme und die Nachsorge zuständigen Ärztinnen und Ärzte, 3. die für die Meldung von Daten über die Lebendspende von Blut-Stammzellen zuständigen Personen. Fassung gemäss Anhang 6 Ziff. II 3 der V vom 23. Sept. 2022 über genetische Untersuchungen beim Menschen, in Kraft seit 1. Dez. 2022 (AS 2022 585).
Art. 49f Zugriffsberechtigte Personen
1 Online-Zugriff auf die im Register erfassten Daten zur Lebendspende von Organen haben: a. bei der Lebendspende-Nachsorgestelle:1. die Leiterin oder der Leiter, 2. die administrative Leiterin oder der administrative Leiter, 3. die Studienkoordinatorin oder der Studienkoordinator, 4. die medizinische Beraterin oder der medizinische Berater, 5. die Datenmanagerin oder der Datenmanager; b. in den Transplantationszentren:1. die für die lokale Koordination zuständigen Personen, 2. die für die Organentnahme zuständigen Ärztinnen und Ärzte, 3. die für die Meldung von Daten über die Lebendspende von Organen zuständigen Personen; c. bei der gemeinsamen Einrichtung: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Lebendspende-Nachsorgefonds führen; d. im BAG: die für den Vollzug zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sektion Transplantation und Fortpflanzungsmedizin. 2 Online-Zugriff auf die im Register erfassten Daten zur Lebendspende von Blut-Stammzellen haben: a. bei der Lebendspende-Nachsorgestelle: die für die Nachsorge zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Swiss Blood Stem Cells; b. in den Entnahmezentren:1. die für die lokale Koordination zuständigen Personen, 2. die für die Blut-Stammzellentnahme und die Nachsorge zuständigen Ärztinnen und Ärzte, 3. die für die Meldung von Daten über die Lebendspende von Blut-Stammzellen zuständigen Personen. Fassung gemäss Anhang 6 Ziff. II 3 der V vom 23. Sept. 2022 über genetische Untersuchungen beim Menschen, in Kraft seit 1. Dez. 2022 (AS 2022 585).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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