Propose a change

Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Entscheid der nächsten Angehörigen

1 Zum Entscheid befugt ist, wer mit der verstorbenen Person am engsten verbunden war und das 16. Altersjahr vollendet hat. Die anfragende Person hat dies durch Befragung der nächsten Angehörigen festzustellen. 2 Die anfragende Person kann, sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, davon ausgehen, dass die folgenden Personen der Reihe nach mit der verstorbenen Person am engsten verbunden waren, wenn sie mit dieser bis zu deren Tod einen regelmässigen persönlichen Kontakt gepflegt haben: a. Ehefrau oder Ehemann, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner; b. Kinder; c. Eltern und Geschwister; d. Grosseltern und Grosskinder; e. andere Personen, die der verstorbenen Person nahestehen. 3 Gibt es mehrere nächste Angehörige nach Absatz 1, so ist die Entnahme zulässig wenn: a. alle, die innerhalb angemessener Zeit erreichbar sind, ihr zustimmen; und b. von den nicht erreichbaren Angehörigen kein Widerspruch bekannt wird.

Your change, as a redline

Art. 5 Entscheid der nächsten Angehörigen

1 Zum Entscheid befugt ist, wer mit der verstorbenen Person am engsten verbunden war und das 16. Altersjahr vollendet hat. Die anfragende Person hat dies durch Befragung der nächsten Angehörigen festzustellen. 2 Die anfragende Person kann, sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, davon ausgehen, dass die folgenden Personen der Reihe nach mit der verstorbenen Person am engsten verbunden waren, wenn sie mit dieser bis zu deren Tod einen regelmässigen persönlichen Kontakt gepflegt haben: a. Ehefrau oder Ehemann, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner; b. Kinder; c. Eltern und Geschwister; d. Grosseltern und Grosskinder; e. andere Personen, die der verstorbenen Person nahestehen. 3 Gibt es mehrere nächste Angehörige nach Absatz 1, so ist die Entnahme zulässig wenn: a. alle, die innerhalb angemessener Zeit erreichbar sind, ihr zustimmen; und b. von den nicht erreichbaren Angehörigen kein Widerspruch bekannt wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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