Propose a change

Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Information der Lebendspenderin oder des Lebendspenders

1 Ärztinnen oder Ärzte, die Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen, müssen die für eine Spende in Frage kommende Person vor der Entnahme in mündlicher und schriftlicher Form umfassend und verständlich informieren. 2 Sie informieren die Person namentlich über: a. Zweck und Ablauf der Vorabklärungen und des Eingriffs; b. die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende sowie die Strafbarkeit einer Spende gegen Entgelt; c. die Kurz- und Langzeitrisiken für die Gesundheit der Spenderin oder des Spenders; d. die voraussichtliche Dauer des Spitalaufenthalts und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit oder anderer Einschränkungen für die Spenderin oder den Spender; e. die Notwendigkeit, sich als Spenderin oder Spender einer regelmässigen Überprüfung des Gesundheitszustands zu unterziehen; f. die Pflicht der Lebendspende-Nachsorgestelle, die Nachverfolgung des Gesundheitszustands der Spenderin oder des Spenders sicherzustellen; g. den Versicherungsschutz nach Artikel 11 und den Aufwandersatz nach Artikel 12; h. die Grundzüge der Datenbearbeitung; i. das Recht, die Spende ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die erteilte Zustimmung formlos zu widerrufen; j. die möglichen psychischen Folgen einer Lebendspende und die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung; k. die zu erwartenden Vorteile und die möglichen Nachteile sowie allfällige andere Therapiemöglichkeiten für die Empfängerin oder den Empfänger. 3 Sie müssen der für eine Spende in Frage kommenden Person eine angemessene Bedenkzeit für den Entscheid einräumen. 4 Sie müssen den Ablauf der Information dokumentieren und die Unterlagen während zehn Jahren aufbewahren. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 15. Nov. 2017 (AS 2017 5631).

Your change, as a redline

Art. 9 Information der Lebendspenderin oder des Lebendspenders

1 Ärztinnen oder Ärzte, die Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen, müssen die für eine Spende in Frage kommende Person vor der Entnahme in mündlicher und schriftlicher Form umfassend und verständlich informieren. 2 Sie informieren die Person namentlich über: a. Zweck und Ablauf der Vorabklärungen und des Eingriffs; b. die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende sowie die Strafbarkeit einer Spende gegen Entgelt; c. die Kurz- und Langzeitrisiken für die Gesundheit der Spenderin oder des Spenders; d. die voraussichtliche Dauer des Spitalaufenthalts und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit oder anderer Einschränkungen für die Spenderin oder den Spender; e. die Notwendigkeit, sich als Spenderin oder Spender einer regelmässigen Überprüfung des Gesundheitszustands zu unterziehen; f. die Pflicht der Lebendspende-Nachsorgestelle, die Nachverfolgung des Gesundheitszustands der Spenderin oder des Spenders sicherzustellen; g. den Versicherungsschutz nach Artikel 11 und den Aufwandersatz nach Artikel 12; h. die Grundzüge der Datenbearbeitung; i. das Recht, die Spende ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die erteilte Zustimmung formlos zu widerrufen; j. die möglichen psychischen Folgen einer Lebendspende und die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung; k. die zu erwartenden Vorteile und die möglichen Nachteile sowie allfällige andere Therapiemöglichkeiten für die Empfängerin oder den Empfänger. 3 Sie müssen der für eine Spende in Frage kommenden Person eine angemessene Bedenkzeit für den Entscheid einräumen. 4 Sie müssen den Ablauf der Information dokumentieren und die Unterlagen während zehn Jahren aufbewahren. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 15. Nov. 2017 (AS 2017 5631).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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