Propose a change

Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 dem Lohn verrechnet. 3)

1 Vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ein positiver oder negativer Saldo auszugleichen. Die vorgesetzte Stelle plant zusammen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter diesen Ausgleich. 2 Mehrstunden, die aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit oder Unfall bis zum Austritt nicht mehr kompensiert werden können, werden unter Vorbehalt von Absatz 5 zum aktuellen Lohn gemäss Art. 8 des Lohnreglements vom 5. September 2006 vergütet. Ab Lohnband 13 erfolgt keine Auszahlung. 3) 4) 3 In Ausnahmefällen kann der Stadtrat bei ausserordentlich hohen Mehrstunden, die sich aus betrieblichen Gründen ergeben und eine Kompensation nicht möglich ist, eine Pauschalvergütung beschliessen. Dabei können bis Lohnband 12 maximal 180 Mehrstunden ausbezahlt werden. 3) 4 Der 13. Monatslohn bzw. dessen Anteil wird unabhängig vom Saldo im Folgemonat nach Austritt ausbezahlt. Sofern bei Austritt ein negativer Saldo besteht, wird dieser mit dem 13. Monatslohn bzw. dessen Anteil verrechnet. Absatz 5 bleibt vorbehalten. 4) 5) 5 Beträgt der Saldo bei Austritt bis zu fünf Mehrstunden bzw. fünf Minusstunden wird auf eine Auszahlung bzw. Rückforderung verzichtet. Übersteigt der Saldo bei Austritt diese Grenze, wird der

Your change, as a redline

Art. 10 dem Lohn verrechnet. 3)

1 Vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ein positiver oder negativer Saldo auszugleichen. Die vorgesetzte Stelle plant zusammen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter diesen Ausgleich. 2 Mehrstunden, die aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit oder Unfall bis zum Austritt nicht mehr kompensiert werden können, werden unter Vorbehalt von Absatz 5 zum aktuellen Lohn gemäss Art. 8 des Lohnreglements vom 5. September 2006 vergütet. Ab Lohnband 13 erfolgt keine Auszahlung. 3) 4) 3 In Ausnahmefällen kann der Stadtrat bei ausserordentlich hohen Mehrstunden, die sich aus betrieblichen Gründen ergeben und eine Kompensation nicht möglich ist, eine Pauschalvergütung beschliessen. Dabei können bis Lohnband 12 maximal 180 Mehrstunden ausbezahlt werden. 3) 4 Der 13. Monatslohn bzw. dessen Anteil wird unabhängig vom Saldo im Folgemonat nach Austritt ausbezahlt. Sofern bei Austritt ein negativer Saldo besteht, wird dieser mit dem 13. Monatslohn bzw. dessen Anteil verrechnet. Absatz 5 bleibt vorbehalten. 4) 5) 5 Beträgt der Saldo bei Austritt bis zu fünf Mehrstunden bzw. fünf Minusstunden wird auf eine Auszahlung bzw. Rückforderung verzichtet. Übersteigt der Saldo bei Austritt diese Grenze, wird der

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds