Propose a change

Verordnung über die Alimentenhilfe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

Grenzbeträge 1 Zur Berechnung der Grenzbeträge werden alle eigenen unter 25-jährigen Kinder des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils und dessen Ehe-, Konkubinats- oder eingetragener Partnerin oder dessen eingetragenem Partner, die im gleichen Haushalt leben oder für die Unterhaltsbeiträge geleistet werden, berücksichtigt. 2 Grenzbeträge Der nicht unterhaltspflichtige Elternteil Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken a. ist alleinstehend 45'000 50'000 VIII E/21/10 Der nicht unterhaltspflichtige Elternteil Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken b. ist verheiratet oder lebt im Konkubinat 55'000 pro Paar 100'000 pro Paar c. lebt in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Dritten 35'000 50'000 Diese Grenzbeträge werden bei den voraussichtlichen Jahreseinkünften pro Kind um 10'000 Franken erhöht. 2a Grenzbeträge Das Kind Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken a. ist minderjährig und hat keinen Wohnsitz im Haushalt des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils oder es ist volljährig und hat keinen Wohnsitz bei einem Elternteil 15'000 25'000 3 Auf Gesuche volljähriger Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die im Haushalt des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils Wohnsitz haben, findet Absatz 2 Buchstabe a, b oder c Anwendung. Ebenso, wenn Kinder andernorts Wochenaufenthalter oder fremdplatziert sind.

Your change, as a redline

Art. 10

Grenzbeträge 1 Zur Berechnung der Grenzbeträge werden alle eigenen unter 25-jährigen Kinder des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils und dessen Ehe-, Konkubinats- oder eingetragener Partnerin oder dessen eingetragenem Partner, die im gleichen Haushalt leben oder für die Unterhaltsbeiträge geleistet werden, berücksichtigt. 2 Grenzbeträge Der nicht unterhaltspflichtige Elternteil Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken a. ist alleinstehend 45'000 50'000 VIII E/21/10 Der nicht unterhaltspflichtige Elternteil Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken b. ist verheiratet oder lebt im Konkubinat 55'000 pro Paar 100'000 pro Paar c. lebt in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Dritten 35'000 50'000 Diese Grenzbeträge werden bei den voraussichtlichen Jahreseinkünften pro Kind um 10'000 Franken erhöht. 2a Grenzbeträge Das Kind Voraussichtliche Jahreseinkünfte in Franken Reinvermögen in Franken a. ist minderjährig und hat keinen Wohnsitz im Haushalt des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils oder es ist volljährig und hat keinen Wohnsitz bei einem Elternteil 15'000 25'000 3 Auf Gesuche volljähriger Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die im Haushalt des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils Wohnsitz haben, findet Absatz 2 Buchstabe a, b oder c Anwendung. Ebenso, wenn Kinder andernorts Wochenaufenthalter oder fremdplatziert sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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