Verordnung über die Alimentenhilfe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
Begriffe 1 Zu den voraussichtlichen Jahreseinkünften gehören namentlich die Erwerbseinkommen – abzüglich geleisteter Sozialversicherungsbeiträge – des Elternteils, der Ehe-, Konkubinats- oder eingetragenen Partnerinnen oder Partner sowie aller eigenen unter 25-jährigen Kinder im gleichen Haushalt. Als Erwerbseinkommen gelten auch Familienzulagen, Leistungen von privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungen für die vorgenannten Personen sowie erhältliche familienrechtliche Unterhaltsbeiträge ohne jene, um deren Bevorschussung nachgesucht wird. Nicht zu berücksichtigen sind Sozialhilfeleistungen, freiwillige Zuwendungen Dritter und Stipendien. * 2 Zum Reinvermögen gehört namentlich das Reinvermögen gemäss aktuellster definitiver Steuerveranlagung der gemäss Absatz 1 zu berücksichtigenden Personen. 3 Ein Konkubinat im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b liegt vor, wenn seit mindestens zwei Jahren ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, oder wenn aufgrund anderer Umstände eine enge und dauerhafte Beziehung anzunehmen ist, der in ihren Wirkungen eheähnlicher Charakter zukommt. 4 Eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft wird vermutet, wenn die betreffenden Personen ihren Wohnsitz an derselben Meldeadresse haben.
Art. 11
Begriffe 1 Zu den voraussichtlichen Jahreseinkünften gehören namentlich die Erwerbseinkommen – abzüglich geleisteter Sozialversicherungsbeiträge – des Elternteils, der Ehe-, Konkubinats- oder eingetragenen Partnerinnen oder Partner sowie aller eigenen unter 25-jährigen Kinder im gleichen Haushalt. Als Erwerbseinkommen gelten auch Familienzulagen, Leistungen von privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungen für die vorgenannten Personen sowie erhältliche familienrechtliche Unterhaltsbeiträge ohne jene, um deren Bevorschussung nachgesucht wird. Nicht zu berücksichtigen sind Sozialhilfeleistungen, freiwillige Zuwendungen Dritter und Stipendien. * 2 Zum Reinvermögen gehört namentlich das Reinvermögen gemäss aktuellster definitiver Steuerveranlagung der gemäss Absatz 1 zu berücksichtigenden Personen. 3 Ein Konkubinat im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b liegt vor, wenn seit mindestens zwei Jahren ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, oder wenn aufgrund anderer Umstände eine enge und dauerhafte Beziehung anzunehmen ist, der in ihren Wirkungen eheähnlicher Charakter zukommt. 4 Eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft wird vermutet, wenn die betreffenden Personen ihren Wohnsitz an derselben Meldeadresse haben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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