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Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

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Change 1

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Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3)Muster des Fahrerqualifizierungsnachweises

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2919 - 2920) 1. Vorbemerkungen Fahrerqualifizierungsnachweise werden als Kunststoffkarten nach Anhang II der Richtlinie (EU) 2022/2561 in der Fassung vom 14. Dezember 2022 hergestellt und im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Fahrerqualifizierungsnachweise erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. 2. Beschreibung des Fahrerqualifizierungsnachweises a) Seite 1 (Vorderseite) Seite 1 enthält: aa) Die Bezeichnung „FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS“ sowie deren Wiederholung in den Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als blaufarbener Unterdruck auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis. bb) Die Aufschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ sowie das Zeichen der Europäischen Union (zwölf goldene Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist. cc) Folgende Daten zum Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises und zu seiner Fahrerlaubnis entsprechend der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis aufgebrachten Nummerierung. Die Nummern 4d (andere Nummer als die Führerscheinnummer), 8 (Wohnort) und 11 (Angaben zum Verwaltungsverfahren) sind nicht vorhanden, da die Angaben nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2022/2561 in der Fassung vom 14. Dezember 2022 fakultativ sind und im deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht ausgewiesen werden. 1. Name des Inhabers 2. Vorname des Inhabers 3. Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers 4a. Ausstellungsdatum 4b. Ablaufdatum 4c. Name der Ausstellungsbehörde 5a. Führerscheinnummer 5b. Seriennummer des Fahrerqualifizierungsnachweises, die sich aus „FQN“ als festem Wert, aus dem Behördenschlüssel der nach Landesrecht zuständigen Behörde, aus einer laufenden Nummer, aus einer Prüfziffer und aus einer Ausfertigungskennziffer des Fahrerqualifizierungsnachweises zusammensetzt. 6. Lichtbild des Inhabers 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtung erfüllt. b) Seite 2 (Rückseite) Seite 2 enthält: aa) Folgende Daten zur Qualifizierung des Inhabers entsprechend der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis aufgebrachten Nummerierung: 9. Fahrerlaubnisklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtung erfüllt. Klassen, für die die Qualifizierungsverpflichtung nicht erfüllt wurde, werden durch einen Strich entwertet. 10. die Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung. bb) Die Erläuterungen zum Inhalt der Felder 1 bis 4c, 5 bis 7 sowie 9 und 10. 3. Muster des Fahrerqualifizierungsnachweises Vorderseite Rückseite

Your change, as a redline

Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3)Muster des Fahrerqualifizierungsnachweises

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2919 - 2920) 1. Vorbemerkungen Fahrerqualifizierungsnachweise werden als Kunststoffkarten nach Anhang II der Richtlinie (EU) 2022/2561 in der Fassung vom 14. Dezember 2022 hergestellt und im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Fahrerqualifizierungsnachweise erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. 2. Beschreibung des Fahrerqualifizierungsnachweises a) Seite 1 (Vorderseite) Seite 1 enthält: aa) Die Bezeichnung „FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS“ sowie deren Wiederholung in den Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als blaufarbener Unterdruck auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis. bb) Die Aufschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ sowie das Zeichen der Europäischen Union (zwölf goldene Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist. cc) Folgende Daten zum Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises und zu seiner Fahrerlaubnis entsprechend der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis aufgebrachten Nummerierung. Die Nummern 4d (andere Nummer als die Führerscheinnummer), 8 (Wohnort) und 11 (Angaben zum Verwaltungsverfahren) sind nicht vorhanden, da die Angaben nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2022/2561 in der Fassung vom 14. Dezember 2022 fakultativ sind und im deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht ausgewiesen werden. 1. Name des Inhabers 2. Vorname des Inhabers 3. Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers 4a. Ausstellungsdatum 4b. Ablaufdatum 4c. Name der Ausstellungsbehörde 5a. Führerscheinnummer 5b. Seriennummer des Fahrerqualifizierungsnachweises, die sich aus „FQN“ als festem Wert, aus dem Behördenschlüssel der nach Landesrecht zuständigen Behörde, aus einer laufenden Nummer, aus einer Prüfziffer und aus einer Ausfertigungskennziffer des Fahrerqualifizierungsnachweises zusammensetzt. 6. Lichtbild des Inhabers 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtung erfüllt. b) Seite 2 (Rückseite) Seite 2 enthält: aa) Folgende Daten zur Qualifizierung des Inhabers entsprechend der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis aufgebrachten Nummerierung: 9. Fahrerlaubnisklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtung erfüllt. Klassen, für die die Qualifizierungsverpflichtung nicht erfüllt wurde, werden durch einen Strich entwertet. 10. die Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung. bb) Die Erläuterungen zum Inhalt der Felder 1 bis 4c, 5 bis 7 sowie 9 und 10. 3. Muster des Fahrerqualifizierungsnachweises Vorderseite Rückseite

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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