Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung

(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für die ersten 84 Wochen aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Herstellen und Charakterisieren von Produkten, 2. Allgemeine und Präparative Chemie. (4) Für den Prüfungsbereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Arbeitsabläufe selbstständig planen, b) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, c) berufsbezogene Berechnungen durchführen, d) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie e) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) präparative Arbeiten durchführen, b) Produkte charakterisieren; 3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe I und eine Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf die Nummer 2 Buchstabe a und Arbeitsaufgabe II auf die Nummer 2 Buchstabe b beziehen soll; 4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 480 Minuten; 5. die Arbeitsaufgabe I ist mit 70 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 30 Prozent zu gewichten. (5) Für den Prüfungsbereich Allgemeine und Präparative Chemie bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) fachliche Aufgaben in Hinblick auf arbeitsorganisatorische, naturwissenschaftliche und technologische Sachverhalte und deren Verknüpfung analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen, b) chemisch-physikalische Methoden und Arbeitsstoffe prozessbezogen einsetzen, c) berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie d) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Atombau, chemische Bindung und Periodensystem der Elemente, b) Stoffkunde, c) Syntheseverfahren, Reaktionsgleichungen und Beeinflussung von Reaktionen, d) Stöchiometrie, insbesondere Ausbeute und Konzentrationsberechnungen, e) Trennen und Reinigen von Stoffen, f) Allgemeine Labortechnik sowie g) Charakterisieren von Produkten und Arbeitsstoffen; 3. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten; 4. die Prüfungszeit beträgt 135 Minuten.

Your change, as a redline

§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung

(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für die ersten 84 Wochen aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Herstellen und Charakterisieren von Produkten, 2. Allgemeine und Präparative Chemie. (4) Für den Prüfungsbereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Arbeitsabläufe selbstständig planen, b) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, c) berufsbezogene Berechnungen durchführen, d) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie e) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) präparative Arbeiten durchführen, b) Produkte charakterisieren; 3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe I und eine Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf die Nummer 2 Buchstabe a und Arbeitsaufgabe II auf die Nummer 2 Buchstabe b beziehen soll; 4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 480 Minuten; 5. die Arbeitsaufgabe I ist mit 70 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 30 Prozent zu gewichten. (5) Für den Prüfungsbereich Allgemeine und Präparative Chemie bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) fachliche Aufgaben in Hinblick auf arbeitsorganisatorische, naturwissenschaftliche und technologische Sachverhalte und deren Verknüpfung analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen, b) chemisch-physikalische Methoden und Arbeitsstoffe prozessbezogen einsetzen, c) berufsbezogene Berechnungen durchführen sowie d) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Atombau, chemische Bindung und Periodensystem der Elemente, b) Stoffkunde, c) Syntheseverfahren, Reaktionsgleichungen und Beeinflussung von Reaktionen, d) Stöchiometrie, insbesondere Ausbeute und Konzentrationsberechnungen, e) Trennen und Reinigen von Stoffen, f) Allgemeine Labortechnik sowie g) Charakterisieren von Produkten und Arbeitsstoffen; 3. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten; 4. die Prüfungszeit beträgt 135 Minuten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds