Propose a change

Gesetz über das Bergregal und die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29

Wiederkehrende Konzessionsabgaben 1 Für die Gewinnung von Erdgas beträgt die jährliche Konzessionsabgabe * a für die ersten 20 Millionen Kubikmeter zwei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, b für die folgenden 30 Millionen Kubikmeter drei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, c für die folgenden 50 Millionen Kubikmeter vier Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, d für die folgenden 100 Millionen Kubikmeter fünf Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, e für jede zusätzliche Tranche von 100 Millionen Kubikmeter steigt die jährliche Abgabe um ein Prozent bis höchstens 15 Prozent. 2 Für die Gewinnung von Erdöl beträgt die jährliche Konzessionsabgabe * a für die ersten 120'000 Barrel zwei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, b für die folgenden 180'000 Barrel drei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, c für die folgenden 300'000 Barrel vier Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, d für die folgenden 600'000 Barrel fünf Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, e für jede zusätzliche Tranche von 600'000 Barrel steigt die jährliche Abgabe um ein Prozent bis höchstens 15 Prozent. 3 Für den Abbau fester mineralischer Rohstoffe beträgt die jährliche Konzessionsabgabe 15 Prozent des Marktwertes der abgebauten Rohstoffe. * 11 931.1 Art. 29a * Konzessionsabgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds 1 Für die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds ist eine jährliche Konzessionsabgabe geschuldet. 2 Für den Abbau von Materialien beträgt die Abgabe 15 Prozent des Marktwerts des abgebauten Materials. 3 Für die Nutzung als Deponie beträgt die Abgabe 15 Prozent des marktüblichen Entsorgungspreises des abgelagerten Materials. 4 Für andere Nutzungen ist die Abgabe aufgrund der Wirtschaftlichkeit der konzessionierten Nutzung festzulegen.

Your change, as a redline

Art. 29

Wiederkehrende Konzessionsabgaben 1 Für die Gewinnung von Erdgas beträgt die jährliche Konzessionsabgabe * a für die ersten 20 Millionen Kubikmeter zwei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, b für die folgenden 30 Millionen Kubikmeter drei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, c für die folgenden 50 Millionen Kubikmeter vier Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, d für die folgenden 100 Millionen Kubikmeter fünf Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, e für jede zusätzliche Tranche von 100 Millionen Kubikmeter steigt die jährliche Abgabe um ein Prozent bis höchstens 15 Prozent. 2 Für die Gewinnung von Erdöl beträgt die jährliche Konzessionsabgabe * a für die ersten 120'000 Barrel zwei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, b für die folgenden 180'000 Barrel drei Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, c für die folgenden 300'000 Barrel vier Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, d für die folgenden 600'000 Barrel fünf Prozent des Marktwertes der geförderten Menge, e für jede zusätzliche Tranche von 600'000 Barrel steigt die jährliche Abgabe um ein Prozent bis höchstens 15 Prozent. 3 Für den Abbau fester mineralischer Rohstoffe beträgt die jährliche Konzessionsabgabe 15 Prozent des Marktwertes der abgebauten Rohstoffe. * 11 931.1 Art. 29a * Konzessionsabgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds 1 Für die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds ist eine jährliche Konzessionsabgabe geschuldet. 2 Für den Abbau von Materialien beträgt die Abgabe 15 Prozent des Marktwerts des abgebauten Materials. 3 Für die Nutzung als Deponie beträgt die Abgabe 15 Prozent des marktüblichen Entsorgungspreises des abgelagerten Materials. 4 Für andere Nutzungen ist die Abgabe aufgrund der Wirtschaftlichkeit der konzessionierten Nutzung festzulegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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