855.1101 Beiträge an Kinderkrippen, Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderheime sowie an Mütterschulen Gemeindebeschluss vom 9. Dezember 19561 Die Stadt unterstützt die auf privater gemeinnütziger Grundlage in Zürich geführten Kinderkrippen, Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderheime sowie die Mütterschulen mit einmaligen Beiträgen zur Durchführung von Bauvorhaben sowie mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen an den Betriebsausfall, sofern die zu unterstützenden Einrichtungen einem Bedürfnis entsprechen und der Stadt eine Aufgabe abgenommen wird. Die Beiträge werden vom Gemeinderat festgesetzt. 1 BS 1, 753.
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Beiträge an Kinderkrippen, Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderheime sowie an Mütterschulen
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