Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
(1) Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ist ein Betreiber bei den folgenden nicht erheblichen Änderungen der Überwachung verpflichtet, den Überwachungsplan anzupassen und den angepassten Überwachungsplan bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde einzureichen: 1. Kapazitätsänderung einer Anlage ohne Änderung der Emissionsgenehmigung und ohne Aufnahme neuer Emissionsquellen oder Stoffströme; 2. Austausch eines Messgeräts gegen ein geeichtes Messgerät; 3. Wechsel des beauftragten Labors, sofern ein akkreditiertes Labor im Sinne von Artikel 34 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 beauftragt wird; 4. Wechsel des Ansprechpartners für die Anlage oder Änderung von Zuständigkeiten innerhalb der Anlage. Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt auch im Fall der Datenerhebung durch einen Lieferanten. (2) Die zuständige Behörde kann Betreibern in weiteren Fällen sowie Schifffahrtsunternehmen und Verantwortlichen bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung gestatten, den angepassten Überwachungsplan bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Überwachung geändert wurde, zu übermitteln. (3) Überwachungspläne für Tätigkeiten nach Teil B Abschnitt 2 des Anhangs zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, die nur für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt worden sind, gelten im Fall von Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG bis zum 31. Dezember 2027 fort, soweit sie nicht vor diesem Zeitpunkt aufgrund von § 6 Absatz 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes anzupassen sind.
§ 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
(1) Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ist ein Betreiber bei den folgenden nicht erheblichen Änderungen der Überwachung verpflichtet, den Überwachungsplan anzupassen und den angepassten Überwachungsplan bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde einzureichen: 1. Kapazitätsänderung einer Anlage ohne Änderung der Emissionsgenehmigung und ohne Aufnahme neuer Emissionsquellen oder Stoffströme; 2. Austausch eines Messgeräts gegen ein geeichtes Messgerät; 3. Wechsel des beauftragten Labors, sofern ein akkreditiertes Labor im Sinne von Artikel 34 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 beauftragt wird; 4. Wechsel des Ansprechpartners für die Anlage oder Änderung von Zuständigkeiten innerhalb der Anlage. Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt auch im Fall der Datenerhebung durch einen Lieferanten. (2) Die zuständige Behörde kann Betreibern in weiteren Fällen sowie Schifffahrtsunternehmen und Verantwortlichen bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung gestatten, den angepassten Überwachungsplan bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Überwachung geändert wurde, zu übermitteln. (3) Überwachungspläne für Tätigkeiten nach Teil B Abschnitt 2 des Anhangs zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, die nur für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt worden sind, gelten im Fall von Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG bis zum 31. Dezember 2027 fort, soweit sie nicht vor diesem Zeitpunkt aufgrund von § 6 Absatz 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes anzupassen sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.