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Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb

Schaffhausen (city) · 1050.7 · communal act

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1 provision

Rahmenkredit Land- und Liegenschaftenerwerb 1050.7 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. September 2018) 1 Beschluss der Einwohnergemeinde über einen Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb vom 23. September 2018 1) 1. Für die Beschaffung von Grundstücken und Liegenschaften ins Finanzvermögen a) zur Sicherstellung eigener Bedürfnisse sowie b) zur Abgabe an Dritte - zwecks Wirtschaftsförderung, - für die Wohnraumentwicklung, insbesondere zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und für den Bau von Alterswohnungen, sowie - für andere Entwicklungen im öffentlichen Interesse besteht ein Rahmenkredit Der Kaufpreis wird zum Zeitpunkt der Genehmigung des Kaufes durch den Stadtrat dem Rahmenkredit belastet. Für die Überführung von Grundstücken und Liegenschaften ins Verwaltungsvermögen sind die Kompetenzen gemäss Stadtverfassung massgeblich. 2. Dem Rahmenkredit werden valutagerecht gutgeschrieben: a) die Verkaufserlöse abzüglich der jeweiligen Transaktions kosten aus Land- und Liegenschaftenverkäufen b) die Erträge und Liquidationserlöse aus Beteiligungen an Immobilien 3. Ausserdem werden dem Rahmenkredit per 31.12. Baurechtszinsen aus der Abgabe städtischer Grundstücke gutgeschrieben, solange dessen Saldo den Betrag von 18 Mio. Franken nicht übersteigt. Fussnoten: Rahmenkredit Land- und Liegenschaftenerwerb 1050.7 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23. September 2018) 2 1 Ersetzt den Beschluss vom 15. März 1998. Angenommen an der Volksabstimmung der Stadt Schaffhausen vom 23. September 2018. Vom Stadtrat in Kraft gesetzt auf den 1. Oktober 2018.

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