Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro
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Change 1
Art. 11a Zusätzliche Daten bei bestimmten Personenausschreibungen
Folgende Daten sind zwingend zu erfassen: a. bei Ausschreibungen zur Auslieferung und zu unbekannten Personen: die Art der Straftat; b. bei Ausschreibungen von schutzbedürftigen Personen:1. die ausschreibende Behörde, 2. die zugrundeliegende Verfügung oder das zugrundeliegende Urteil, 3. die Kategorisierung der Art des Falls; c. bei Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr:1. eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde liegt, 2. die Frist für die freiwillige Ausreise, sofern eine gewährt wurde, 3. die Angabe, ob der Entscheid mit einem Einreiseverbot verbunden ist; d. bei Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung:1. eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde liegt, 2. die Kategorie der Gründe für die Ausschreibung; e. bei Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen: die Art der Straftat gemäss Anhang 4 BPI. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Juni 2021 (AS 2021 368). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444).
Art. 11a Zusätzliche Daten bei bestimmten Personenausschreibungen
Folgende Daten sind zwingend zu erfassen: a. bei Ausschreibungen zur Auslieferung und zu unbekannten Personen: die Art der Straftat; b. bei Ausschreibungen von schutzbedürftigen Personen:1. die ausschreibende Behörde, 2. die zugrundeliegende Verfügung oder das zugrundeliegende Urteil, 3. die Kategorisierung der Art des Falls; c. bei Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr:1. eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde liegt, 2. die Frist für die freiwillige Ausreise, sofern eine gewährt wurde, 3. die Angabe, ob der Entscheid mit einem Einreiseverbot verbunden ist; d. bei Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung:1. eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde liegt, 2. die Kategorie der Gründe für die Ausschreibung; e. bei Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen: die Art der Straftat gemäss Anhang 4 BPI. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Juni 2021 (AS 2021 368). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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