Propose a change

Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19b Ausschreibungsverfahren

1 Das SEM, die kantonalen Migrationsbehörden und die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden erfassen die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr im ZEMIS und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausschreibung im SIS erfüllt sind. 2 Die ausschreibende Behörde konsultiert via das SIRENE-Büro den betreffenden Schengen-Staat zur Beurteilung, ob eine Drittstaatangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger auszuschreiben ist, oder, falls sie oder er bereits ausgeschrieben ist, ob die Ausschreibung beizubehalten ist, wenn diese oder dieser Drittstaatsangehörige im Besitz ist: a. eines gültigen Aufenthaltstitels des konsultierten Schengen-Staates; oder b. eines gültigen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt, das vom konsultierten Schengen-Staat ausgestellt wurde. 3 Ist die Ausschreibung noch nicht erfolgt, so kann das SEM die zuständige Behörde des entsprechenden Schengen-Staates direkt konsultieren. 4 fedpol erfasst die von ihm nach Artikel 68 Absatz 1 AIG verfügten Entscheide im RIPOL. 5 Das SEM, die kantonalen Migrationsbehörden, fedpol und die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden stellen sicher, dass das SIRENE-Büro die erforderlichen Informationen zu ihren Entscheiden, inklusive der ausschreibungsbegründenden Unterlagen so schnell wie möglich erhält, spätestens aber zwölf Stunden nach Eingang der Anfrage um Zusatzinformation. 6 Das SEM und fedpol können die im AFIS vorhandenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten automatisiert an das N-SIS liefern. SR 142.20

Your change, as a redline

Art. 19b Ausschreibungsverfahren

1 Das SEM, die kantonalen Migrationsbehörden und die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden erfassen die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr im ZEMIS und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausschreibung im SIS erfüllt sind. 2 Die ausschreibende Behörde konsultiert via das SIRENE-Büro den betreffenden Schengen-Staat zur Beurteilung, ob eine Drittstaatangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger auszuschreiben ist, oder, falls sie oder er bereits ausgeschrieben ist, ob die Ausschreibung beizubehalten ist, wenn diese oder dieser Drittstaatsangehörige im Besitz ist: a. eines gültigen Aufenthaltstitels des konsultierten Schengen-Staates; oder b. eines gültigen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt, das vom konsultierten Schengen-Staat ausgestellt wurde. 3 Ist die Ausschreibung noch nicht erfolgt, so kann das SEM die zuständige Behörde des entsprechenden Schengen-Staates direkt konsultieren. 4 fedpol erfasst die von ihm nach Artikel 68 Absatz 1 AIG verfügten Entscheide im RIPOL. 5 Das SEM, die kantonalen Migrationsbehörden, fedpol und die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden stellen sicher, dass das SIRENE-Büro die erforderlichen Informationen zu ihren Entscheiden, inklusive der ausschreibungsbegründenden Unterlagen so schnell wie möglich erhält, spätestens aber zwölf Stunden nach Eingang der Anfrage um Zusatzinformation. 6 Das SEM und fedpol können die im AFIS vorhandenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten automatisiert an das N-SIS liefern. SR 142.20

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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