Propose a change

Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 34e Massnahmen im Fall eines Treffers auf eine Informationsausschreibung

1 Im Trefferfall erhebt die zuständige Behörde gemäss den Vorgaben von Artikel 37b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 über die ausgeschriebene Person die folgenden Informationen und übermittelt sie an das SIRENE-Büro: a. Ort, Zeit und Grund der Kontrolle; b. Reiseweg und Reiseziel; c. Begleitpersonen, bei denen begründeterweise davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der ausgeschriebenen Person in Verbindung stehen; d. mitgeführte Sachen und Reisedokumente; e. Umstände des Auffindens. 2 Das SIRENE-Büro leitet die Informationen nach Absatz 1 weiter an: a. den ausschreibenden Schengen-Staat, bei einem Treffer auf eine eingehende Ausschreibung; b. Europol, wenn der Treffer zu einer ausgehenden Ausschreibung erzielt wurde. 3 Es leitet auch Meldungen an Europol weiter, die es vom betroffenen Schengen-Staat bei einem Auslandstreffer zu einer ausgehenden Ausschreibung erhalten hat. Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 2

Your change, as a redline

Art. 34e Massnahmen im Fall eines Treffers auf eine Informationsausschreibung

1 Im Trefferfall erhebt die zuständige Behörde gemäss den Vorgaben von Artikel 37b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 über die ausgeschriebene Person die folgenden Informationen und übermittelt sie an das SIRENE-Büro: a. Ort, Zeit und Grund der Kontrolle; b. Reiseweg und Reiseziel; c. Begleitpersonen, bei denen begründeterweise davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der ausgeschriebenen Person in Verbindung stehen; d. mitgeführte Sachen und Reisedokumente; e. Umstände des Auffindens. 2 Das SIRENE-Büro leitet die Informationen nach Absatz 1 weiter an: a. den ausschreibenden Schengen-Staat, bei einem Treffer auf eine eingehende Ausschreibung; b. Europol, wenn der Treffer zu einer ausgehenden Ausschreibung erzielt wurde. 3 Es leitet auch Meldungen an Europol weiter, die es vom betroffenen Schengen-Staat bei einem Auslandstreffer zu einer ausgehenden Ausschreibung erhalten hat. Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 2

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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