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Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro

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Change 1

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Art. 43 Dauer, Löschung und Verlängerung der Personenausschreibungen

1 Personenausschreibungen müssen in Einklang mit den Artikeln 53 Absätze 1–7 und 55 Absätze 1–4a und 6 der Verordnung (EU) 2018/1862, den Artikeln 39 und 40 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2018/1860 gelöscht werden, wenn der Zweck der Ausschreibung erfüllt ist. 2 Ausschreibungen zur Rückkehr werden gelöscht, sobald die Rückkehr aus der Schweiz erfolgt ist oder eine Rückkehrbestätigung eingegangen ist. Das SEM kann die Aufgaben der Kantone übernehmen, sofern dies die Löschung vereinfacht. 3 Personenausschreibungen werden innert folgender Fristen automatisch gelöscht: a. zur Rückkehr oder zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts: nach drei Jahren; b. zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung: nach fünf Jahren; c. von Vermissten: nach fünf Jahren; d. von schutzbedürftigen Personen: nach einem Jahr; e. zum Zweck der Teilnahme an einem Strafverfahren: nach drei Jahren; f. zum Zweck der verdeckten Registrierung, der Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle: nach einem Jahr; g. von tatverdächtigen Personen, deren Identität unbekannt ist: nach drei Jahren: h. Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen: nach einem Jahr. 4 Das SIRENE-Büro wird mit einem Vorlauf von vier Monaten automatisch auf die im System programmierte Löschung hingewiesen. 5 Das SIRENE-Büro prüft in Absprache mit der im RIPOL ausschreibenden Behörde die Erforderlichkeit einer Verlängerung der Ausschreibung. 6 Das SEM wird mit einem Vorlauf von vier Monaten automatisch auf die im System programmierte Löschung der vom ZEMIS ausgehenden Ausschreibungen hingewiesen. 7 Das SEM prüft die Erforderlichkeit einer Verlängerung der Ausschreibung und nimmt falls notwendig mit der im ZEMIS ausschreibenden Behörde Kontakt auf, bevor sie automatisch gelöscht wird. 8 Eine Ausschreibung kann verlängert werden, wenn dies für ihren Zweck erforderlich und verhältnismässig ist. Voraussetzung dafür ist eine individuelle Bewertung; diese ist zu protokollieren. 9 Im Fall einer Verlängerung gelten die Absätze 1–7 entsprechend. 10 Erkennt das SIRENE-Büro, dass eine Personenausschreibung ihren Zweck erfüllt hat, so richtet sich das Verfahren nach Artikel 53 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 39 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1861. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 2 Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 1 Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444).

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Art. 43 Dauer, Löschung und Verlängerung der Personenausschreibungen

1 Personenausschreibungen müssen in Einklang mit den Artikeln 53 Absätze 1–7 und 55 Absätze 1–4a und 6 der Verordnung (EU) 2018/1862, den Artikeln 39 und 40 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2018/1860 gelöscht werden, wenn der Zweck der Ausschreibung erfüllt ist. 2 Ausschreibungen zur Rückkehr werden gelöscht, sobald die Rückkehr aus der Schweiz erfolgt ist oder eine Rückkehrbestätigung eingegangen ist. Das SEM kann die Aufgaben der Kantone übernehmen, sofern dies die Löschung vereinfacht. 3 Personenausschreibungen werden innert folgender Fristen automatisch gelöscht: a. zur Rückkehr oder zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts: nach drei Jahren; b. zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung: nach fünf Jahren; c. von Vermissten: nach fünf Jahren; d. von schutzbedürftigen Personen: nach einem Jahr; e. zum Zweck der Teilnahme an einem Strafverfahren: nach drei Jahren; f. zum Zweck der verdeckten Registrierung, der Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle: nach einem Jahr; g. von tatverdächtigen Personen, deren Identität unbekannt ist: nach drei Jahren: h. Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen: nach einem Jahr. 4 Das SIRENE-Büro wird mit einem Vorlauf von vier Monaten automatisch auf die im System programmierte Löschung hingewiesen. 5 Das SIRENE-Büro prüft in Absprache mit der im RIPOL ausschreibenden Behörde die Erforderlichkeit einer Verlängerung der Ausschreibung. 6 Das SEM wird mit einem Vorlauf von vier Monaten automatisch auf die im System programmierte Löschung der vom ZEMIS ausgehenden Ausschreibungen hingewiesen. 7 Das SEM prüft die Erforderlichkeit einer Verlängerung der Ausschreibung und nimmt falls notwendig mit der im ZEMIS ausschreibenden Behörde Kontakt auf, bevor sie automatisch gelöscht wird. 8 Eine Ausschreibung kann verlängert werden, wenn dies für ihren Zweck erforderlich und verhältnismässig ist. Voraussetzung dafür ist eine individuelle Bewertung; diese ist zu protokollieren. 9 Im Fall einer Verlängerung gelten die Absätze 1–7 entsprechend. 10 Erkennt das SIRENE-Büro, dass eine Personenausschreibung ihren Zweck erfüllt hat, so richtet sich das Verfahren nach Artikel 53 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 39 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1861. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 2 Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 1 Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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