Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 47 Datenaustausch mit Europol und Eurojust
1 Europol hat im Rahmen seiner Aufgaben Zugriff im Abrufverfahren auf die in das SIS eingegebenen Daten. Die Bearbeitung der durch die Abfrage im SIS eingeholten Informationen unterliegt der Zustimmung der ausschreibenden Behörde. Europol kann die Schweiz um weitere Informationen ersuchen, sofern die Ausschreibung von der Schweiz ausgeht. Der Austausch von Zusatzinformationen mit Europol erfolgt in Einklang mit Artikel 48 der Verordnung (EU) 2018/1862 und dem SIRENE-Handbuch. 2 Die nationalen Mitglieder von Eurojust und die sie unterstützenden Personen haben im Rahmen ihrer Aufgaben Zugriff im Abrufverfahren auf die nach den Artikeln 23, 28, 31, 34a und 35 in das SIS eingegebenen Daten. Stellt sich bei der Abfrage durch ein nationales Mitglied von Eurojust heraus, dass eine Ausschreibung der Schweiz im SIS erfasst ist, so informiert das Mitglied die Schweiz darüber. Die bei einer solchen Abfrage erlangten Informationen dürfen nur mit Zustimmung der ausschreibenden Behörde an Drittländer und -stellen bekannt gegeben werden. 3 Die Benutzer nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nur auf die Daten zugreifen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651).
Art. 47 Datenaustausch mit Europol und Eurojust
1 Europol hat im Rahmen seiner Aufgaben Zugriff im Abrufverfahren auf die in das SIS eingegebenen Daten. Die Bearbeitung der durch die Abfrage im SIS eingeholten Informationen unterliegt der Zustimmung der ausschreibenden Behörde. Europol kann die Schweiz um weitere Informationen ersuchen, sofern die Ausschreibung von der Schweiz ausgeht. Der Austausch von Zusatzinformationen mit Europol erfolgt in Einklang mit Artikel 48 der Verordnung (EU) 2018/1862 und dem SIRENE-Handbuch. 2 Die nationalen Mitglieder von Eurojust und die sie unterstützenden Personen haben im Rahmen ihrer Aufgaben Zugriff im Abrufverfahren auf die nach den Artikeln 23, 28, 31, 34a und 35 in das SIS eingegebenen Daten. Stellt sich bei der Abfrage durch ein nationales Mitglied von Eurojust heraus, dass eine Ausschreibung der Schweiz im SIS erfasst ist, so informiert das Mitglied die Schweiz darüber. Die bei einer solchen Abfrage erlangten Informationen dürfen nur mit Zustimmung der ausschreibenden Behörde an Drittländer und -stellen bekannt gegeben werden. 3 Die Benutzer nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nur auf die Daten zugreifen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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