Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 49 Statistik
1 Das SIRENE-Büro erstellt jährlich anonymisierte Statistiken mit Angaben über die Anzahl: a. Ausschreibungen, Mutationen und Löschungen pro Ausschreibungskategorie; b. Treffer pro Ausschreibungskategorie; c. Zugriffe auf das SIS; d. Ausschreibungen, deren Erfassungsdauer verlängert worden ist; e. Ausschreibungen, die gekennzeichnet worden sind; f. Ausschreibungen, die verborgen wurden; g. die erfolgte Rückkehr. 2 Separate Statistiken sind zu erstellen: a. über die Anzahl der Abfragen durch Behörden nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 8, hbis, hter, j–l, aus denen auch die Anzahl der Treffer pro Ausschreibungskategorie auszuweisen ist, sowie über den Informationsaustausch mit Europol; und b. über den Informationsaustausch nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1860. 3 Das SEM und das N-SIS-Office von fedpol liefern dem SIRENE-Büro die für die Erstellung der Statistiken benötigten Daten. 4 Im Rahmen der Meldepflichten nach den Schengen-Assoziierungsabkommen und nach den Verordnungen (EU) 2018/1862, 2018/1861 und 2018/1860 dürfen die Statistiken den Organen der EU bekannt gegeben werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2. Siehe Fussnote zu Artikel 43 Absatz 1. Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2.
Art. 49 Statistik
1 Das SIRENE-Büro erstellt jährlich anonymisierte Statistiken mit Angaben über die Anzahl: a. Ausschreibungen, Mutationen und Löschungen pro Ausschreibungskategorie; b. Treffer pro Ausschreibungskategorie; c. Zugriffe auf das SIS; d. Ausschreibungen, deren Erfassungsdauer verlängert worden ist; e. Ausschreibungen, die gekennzeichnet worden sind; f. Ausschreibungen, die verborgen wurden; g. die erfolgte Rückkehr. 2 Separate Statistiken sind zu erstellen: a. über die Anzahl der Abfragen durch Behörden nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 8, hbis, hter, j–l, aus denen auch die Anzahl der Treffer pro Ausschreibungskategorie auszuweisen ist, sowie über den Informationsaustausch mit Europol; und b. über den Informationsaustausch nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1860. 3 Das SEM und das N-SIS-Office von fedpol liefern dem SIRENE-Büro die für die Erstellung der Statistiken benötigten Daten. 4 Im Rahmen der Meldepflichten nach den Schengen-Assoziierungsabkommen und nach den Verordnungen (EU) 2018/1862, 2018/1861 und 2018/1860 dürfen die Statistiken den Organen der EU bekannt gegeben werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2. Siehe Fussnote zu Artikel 43 Absatz 1. Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it