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Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro

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Change 1

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Art. 9 Aufgaben

Das SIRENE-Büro ist mit folgenden Aufgaben betraut: a. Es ist zuständig für die Konsultationsverfahren der Schweizer Behörden sowie diejenigen der anderen Schengen-Staaten im Rahmen einer Ausschreibung. abis. Es leitet die geforderten Massnahmen ein, wenn Ausschreibungen zu Personen oder Sachen zu einem Treffer führen. b. Es gibt auf Anordnung des BJ Ausschreibungen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung frei. c. Es gibt alle Personenausschreibungen frei; ausgenommen sind die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr und zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung durch das SEM und die Kantone; diese Ausnahme gilt nicht bei Ausschreibungen, die eine Landesverweisung betreffen. d. Es überprüft die ausgehenden Ausschreibungen samt ergänzenden Daten sowie die Zusatzinformationen auf ihre formelle Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; ausgenommen sind die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr und zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung durch das SEM und die Kantone; diese Ausnahme gilt nicht bei Ausschreibungen, die eine Landesverweisung betreffen. e. Es veranlasst die Kennzeichnung eingehender Ausschreibungen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung auf Anordnung des BJ. f. Es veranlasst die Kennzeichnung eingehender Ausschreibungen von Vermissten sowie eingehender Ausschreibungen zwecks verdeckter Registrierung oder gezielter Kontrolle und eingehender Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen. g. Es kennzeichnet ausgehende Ausschreibungen auf Verlangen anderer SIRENE-Büros. h. Es führt den Meinungsaustausch nach Artikel 13 Absatz 4 auf Anordnung der ausschreibenden Behörde durch. i. Es führt den Meinungsaustausch nach Artikel 40 Absatz 1 auf Anordnung der ausschreibenden Behörde durch. j. Es nimmt die erforderlichen Abfragen in den Informationssystemen vor und ist verantwortlich für den Empfang, den Austausch und die Aufbewahrung von Zusatzinformationen und ausschreibungsbegründenden Unterlagen. k. Es berät und unterstützt die Behörden des Bundes und der Kantone sowie die internationalen Partner im Zusammenhang mit dem SIS. l. Es nimmt Verknüpfungen nach Artikel 14 vor. m. Es prüft, ob Mehrfachausschreibungen bestehen. n. Es führt das Verfahren für Fälle des Missbrauchs der Identität einer Person durch und ergänzt ausgehende Ausschreibungen nach Artikel 42. o. Es ergänzt die Ausschreibung mit weiteren oder anderen Daten nach den Artikeln 11–11b, wenn ihm solche bekannt gegeben werden. p. Es ist zuständig für die Überprüfung der Qualität der eingegebenen Daten und meldet der für die Ausschreibung zuständigen Behörde, wenn diese eine Ausschreibung zu korrigieren oder zu löschen hat. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651).

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Art. 9 Aufgaben

Das SIRENE-Büro ist mit folgenden Aufgaben betraut: a. Es ist zuständig für die Konsultationsverfahren der Schweizer Behörden sowie diejenigen der anderen Schengen-Staaten im Rahmen einer Ausschreibung. abis. Es leitet die geforderten Massnahmen ein, wenn Ausschreibungen zu Personen oder Sachen zu einem Treffer führen. b. Es gibt auf Anordnung des BJ Ausschreibungen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung frei. c. Es gibt alle Personenausschreibungen frei; ausgenommen sind die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr und zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung durch das SEM und die Kantone; diese Ausnahme gilt nicht bei Ausschreibungen, die eine Landesverweisung betreffen. d. Es überprüft die ausgehenden Ausschreibungen samt ergänzenden Daten sowie die Zusatzinformationen auf ihre formelle Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; ausgenommen sind die Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Rückkehr und zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung durch das SEM und die Kantone; diese Ausnahme gilt nicht bei Ausschreibungen, die eine Landesverweisung betreffen. e. Es veranlasst die Kennzeichnung eingehender Ausschreibungen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung auf Anordnung des BJ. f. Es veranlasst die Kennzeichnung eingehender Ausschreibungen von Vermissten sowie eingehender Ausschreibungen zwecks verdeckter Registrierung oder gezielter Kontrolle und eingehender Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen. g. Es kennzeichnet ausgehende Ausschreibungen auf Verlangen anderer SIRENE-Büros. h. Es führt den Meinungsaustausch nach Artikel 13 Absatz 4 auf Anordnung der ausschreibenden Behörde durch. i. Es führt den Meinungsaustausch nach Artikel 40 Absatz 1 auf Anordnung der ausschreibenden Behörde durch. j. Es nimmt die erforderlichen Abfragen in den Informationssystemen vor und ist verantwortlich für den Empfang, den Austausch und die Aufbewahrung von Zusatzinformationen und ausschreibungsbegründenden Unterlagen. k. Es berät und unterstützt die Behörden des Bundes und der Kantone sowie die internationalen Partner im Zusammenhang mit dem SIS. l. Es nimmt Verknüpfungen nach Artikel 14 vor. m. Es prüft, ob Mehrfachausschreibungen bestehen. n. Es führt das Verfahren für Fälle des Missbrauchs der Identität einer Person durch und ergänzt ausgehende Ausschreibungen nach Artikel 42. o. Es ergänzt die Ausschreibung mit weiteren oder anderen Daten nach den Artikeln 11–11b, wenn ihm solche bekannt gegeben werden. p. Es ist zuständig für die Überprüfung der Qualität der eingegebenen Daten und meldet der für die Ausschreibung zuständigen Behörde, wenn diese eine Ausschreibung zu korrigieren oder zu löschen hat. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2026, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 444). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 22. Nov. 2022 (AS 2022 651).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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