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Nr. 7073 - Feldpark

Zug · 7.2.3-53 · communal act

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1 provision

'• BAUDEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN FELDPARK 1 : 500 PLAN NR: 7073 ERSETZT PLAN NR: DATUM . 15. JANUAR 2008 \'DM STADTAAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 29 JANUAR 2008 VON DER KANTONALEN BAU DIREKTION \'ORGEPRÜFT AM: 16. JUNI 2008 GGR - VORLAGE NA: 1988 VOM· 2 SEPTEMBER 2008 VOM STADTRl'\TVERA8SCHIEDET AM : 2. SEPTEMSER 2006 1. PUBLIKAJ;ON IM AMTS3LATT NR: 45UND46 1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPA.RTEMENT VOM: 7. UND 14. ~JOVEMBER 2008 ZIFFER: 6301, 6424 VOM: 7. NOVEMBEJ, 2008 VOM GROSSEN GEMEINDEAAT BESCHLOSSEN AM: 17. MÄRZ 2009 BIS: 9. DEZEMBER 2008 DIE PRÄSIDENTIN: ISABELLE REl'IHART DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENI ~-PUBUKATICN IM AMTSBLATT NR: 12, 13 2. ÖFFENTLICl-,E AUFLAGE AUF DEM B.AUDEPARTEMENT VOM: 20 . UND 27. MÄRZ 2009 ZIFFER: 1545 UND 1875 VOM: 20. MÄRZ 2:)09 GENEHMIGT VON DER BAUO:REKTI ON DES KA~ffONS ZLJI) AM: 2 9. l uli 1009 BESTIMMUNGEN 1. l'NecK f Zi~ BIS' 20. APRIL 2009 Der BebauL•ngsplan Feldpark mgell eine städtebaulich hochwertige WohnOberbauung zwischen der Nord- und Feldparkstrasse sowie eine gute Umgebungsgestaltung, 2. Nutzung/ Ausnulzungsmass Es sind Wohnnutzungen und nicht stö rende gewerbliche Nutzungen zulässig. Der Mlndestwohnantell vor1 50 % ist 1:1:nwhaltan. Gewerbliche Nutzungen sind vorab in den Erdgsschossen entlang de.- ,\lmd-, dsr FR!cstrass1:1 und dem Feldpark zu realisieren. Sie sollen möglichst k'Jlldenorientiert sein, so dass gegen die St rasseri ein attraktiver und belebter Umgebungsbereioti entsteht. Bei den Baufeldern A1 bis A3 ergibt sich die zulS.Sslge Ausnutzu ng aus den dargestellten Baubereichen sowie den jeweils zulässigen maxi malen Gebäuciehöhen und Gescrosszahlen. Im Baufeld A4 dürfen oberirdisch maximal 4'500 m2 aGF realisiert werde n. 3. Gestaltung der Bauten Bel den Bauten ist hinsichtlich Massstäblicl',keil, Formem1prache, Gliederung, Materialwahl und Farbgsbun g eine i;iute Gesamtwirkung z.u erzie len. Die Flachdächer sind - mit Ausnahme dor eingeschossigen Baubereiche M3 - naturnah zu begrünen , Dachaufbauten (Inkl. Brüstungen) dürlen die maximalen Gebäudehöhen nicht ,Jberschrelren (\/gl. Schnitte im Plan;,. Die Dachausstlage sind \/On der HOhe her auf das absolut notwendige Minimum zu l:leschränken und so anzuordnen, dass sie von un!en her n'cht einsehbar sind. Der lnnenhcf ist eben und auf einem l\'ive9.u auszubilden, das Niveau wird vom bestehenden Terrain von Norden her übernommen und läuft in die Bauten hinein. Entlang der Aussenfassaden der Bauten sind die Niveaus der angrenzenden Strassen Nordstrasse, Feldstrasse l.'nd Feldparkm übernehmen. .la. Lli.rmschulz Im Planungsgebiet sind die lmmissionsgrenz.werte der Lärmempfindlichkejisstufe ES II nach der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung einzuhalten. Die 1m UIYM'eltverträglichkeitsbericht lJ\16 vom 10.01.2008 aufgezeigten verschiedenen Lärmschutz-Massnahmen sind zu realisieren. Im Baugesuchsverlahren ist der notwendige Lärmnachweis zu erbringen. 5, Umgebungsgestaltung Das Gebäudevorfeld zur Nordstrasse ist boulevardartig auszuga9taltan. Durch das z.weckmäsaige Anordnen der Baumscheiben und der Baumpflanz.ungen. allenfalls durch eine Differenzierung der Bodoobeläga sowie durch die M5bl;erung sind die VerkehfS\/Srllechtungen au; dem Vorfetd so zu gestalten, dass für den langsam. verkehr kei ne gefähr"chen Situationen e~tsteh8n. Dit:t Baumpflanzungen haben das Geslallungskonzep> Nordstrasse zu berücksicht igen: Emlang der Nordstrasse sind Linden zu pflanzen, c1s Ist eine durchgehende flächige StruktUr wie z.B. eine Rabalie oder ein Kiesstreifen gegen die strasse auszuführen (keine Poller oder Zäune) . Der Bereich westlich Baufel::I A4 sowie der nördliche Übergang zu r Schleife ist als Naturwiese mit Hochstammbäumen auszugestalten. Der Sohleileb.ach ist natur~Bh zu geslalten. Im B&chat:stand sind keine wert8fan Bauten un d Anlagen zulässig. Der Innenhof ist grösstmöglichst un11ersiegelt mit einem wasserd•.Jrchlässigen Belag auszuführen und mit Baumsohalen und •Nasserflächen zu möb'iaran. Er dient als Kinderspielplatz. Entlang der Foldstrasse sind die vom Gestaltungskonzep1 Ncrdzulahn: her vargesehenen Kastanien zu p'lanzen. Die /'IJiordnung der Bäume ist mi:: den Nachbarliegenschaften längs der Fe:dstrasse, dem Projekt Nordzufahrt und der Sladt Zug zu koordinieren. Entlang der E:schliessungsstrasse Feldpark sind die BesucherparkplS.tze mit Ihre n Bep11anzungem SO'Nie die öffentlich zugänglichen Fusswege in die Umgebungsgestaltu ng z.L integrieren. 6. Erschli688Ung / Park.le rung Dia Parklerung erfolgt mehrheltUch unterirdisch. Oberirdisch sind maximal 45 Besucherparkplätze zulässig. Insgesamt sind maximal 370 Parkplätze zulässig. Neben der Einfahrt in die Tiafgarage cter Baubereiche A1 bis A3 Ist eine zwe ite Elrrahrt für die Tiefgarage des Baubereic hs A4 mög 'ich (t:leide direkt in die Gebäude). Es ist auch möglich, die Tielgarage A4 an die nefga:age A1 bis A3 un!erlrClsch mit einer Durchiar,rt anzuschlieasen, diese darf den im Plan dargesti,llh;n Bereich ohn11 Tiefgara(;;e durchqueren. Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten lndi11i-::Jualverkehr erfclgt ab der Erschliessungsstrasse Feldpark. Ab der Nordstrasse ist die Anlielerung für geWOOlliche Betriebe sowie die Zufahrt zu 15 Parkplätzen für Besuchende zulässig. Die Ein- und .4.usfahrt sind dabei baulich so auszugestalten, dass keine Lin~sabb iegeverb"ndungen möglich sind. Es sind mindestens 638 gedeckte Veloabstcl:plätze für Bewohneri nnen und Beschäftigte an gut zugängliche n Stelien zu erst1ilen. Mlndesterni 50 % der Veloabstellplätze gemäss § 8 des Parkpiatzr9'Jl&ments vom 26. Juni 2001 sin::l oberirdisch und In unmittelbarer Nähe zu den Hawselngöngcn anzuordnen. Cer gesamte Innenhofbereich Ist für den motortsierten Verkehr gesperrt un d nur fü• den Langsamverkehr zugänglich. Für den Langsamverkehr is. dle Aribindung an die Halteste llen des öffMtlichen Verkehrs sicherzustellen (Bus- und Stadtbahnhat:as1elle). 7. Entv,:ässernng / SiedlungsökolOQle Des Meteor.vaseer Ist Im Planungsgebiet mit Retentionsmassnahmen zurückzuhalten. Die Flachdächer sind - mI Ausnahme der Baubereiche A3 - zu begrünen. Die Bodenversiegelung ist m5gl'chst zu reduzieren (Vorfeld, Umgebung) Für die Umgebungsgesta'tung sind einh eirnio;che und standortgarec:hte Pflanzenarten zu wählen. Die Comainerstandorte sind in den Gebäuden angeordnet. Die Gebäude haben dem Min ergie®-Standar::f, basierend auf der Schweizer Nom, SN 520 360/1, zu entsprechen. 8. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsiμ lan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr / SBB We~t OOzleh;.mgsweise Cer jeweiligen Bauordnung und des Zone nplanes. Der Stadtrat kann kleinere Abweichungen bewilligen. rn I m ~0 I z =I A3 A3 A3 30 40 50m ,---'-,--_._,--'-'--.,, ---,-----11 - - - - ' l --------- 0 ' 1 - : 1 , D D ____ , --' '''''''-------- - --'-f- !' '--"-, ~ --ji- 47 42 1 1....---- -- Feldhof '''''''L---- '1 ••• - 1. 1 ! 1 ! •■ ••■ ■ ,,-t~lo : ol : 1 +423.4B O!< NORDSTR,\SSE ; 11 •1 ' 1 ' F IJ " '1., ' r~ ~' : ' ' - <._F ' ' ' ' : ' ' .. . ' " " ' 0. . . . . . ' ' ' . . ' 0' . : ' +r .10 OK DACHAUSSTIEG ' ' . ' ; F G' ':-c. • L .1 J. ' ' 1. ! !: : ,--------1 L__ __'--_-_l-{--.j - ---------- OK DACH A3 'J F ■ •■ ••■ ••• "% Jl -·F ■ •••■ •••••••■ ••••••• ti: •••■ ••■ •••F• ■ ••• : 1 - '1 1~ jä ·•1 • 1---·- 0 / O ; CY B 3708,-----------, '1-~ l'.l1 5.00 'f---;f- ■ ••••■ .- • 1 . '~ \ \1---------~·----- •• \ f'' c_-_-_-_-_-_-_-_--:__=====r-' '• ', '• '', '• '', ', ', .... \ \ ', :' t / .-' .i1, / 1,( /! ;' J'' 1 • ' '' ' '/ 1 / '• '1 ''/ 1 '''• ', ',, '• ', ,', '•1 • 1,, , ', , ',,, ''' '',, ', ' - - - J '- ---------- - - - - - --- - [___ +457.50 OK D.ACHl'.USSTttcG +424.02: CK FELDPARK SCHEMASCHNITT / ANSICHT B-B '''' II 1 / II II 1/ II " " /'., I' '1 1' 1 ' '\ 1• '1 '. 1 • ! 1 II II " ffi ffi 1'0 I= z I iI u(jJ LEGENDE GENEHMIGUNGSINHALT •••••• DÄCHER ◄ ► -®-- 0000000 (C)- Bebeuungs::ilomperimeter Neue Baulinie Z\J genehmigen Aulzunebsmde Bau·inie zu genehmigen Get:äuce A 1 Wohnnut:ung/D ienstleistung Msx. 11 Geschosse, OK Dach 460.10 M.Ü.M. OK OaOOausstieg/Üt:sriahrt 463.10 M.Ü M OK Erdgeschoss 423.6.5- 424 .65 M.Ü.M. Gebäude A2 Wohn-1ut:ung.l[lienstleislung Max. 6 Geschosse, OK Dach 445 .1 0 M.Ü. M, oa: Erd-geschosll 423.00- 424.65 M.Ü.M. Gebäude A3 D,enstlelstLlflg Ma>: 1 Geschoese. OK Dach 4)) 11) M.Ü.M, 0'< Erdgeschoss 423.77- 424.65 M.Ü.M. Gebäude A4 Wohn nutzung/Dienstlelstun1, Max. 9 Ge3chosse, OK Dach 454.30 M.Ü.M, OK DechaLJSstleg,'Übert ah rt 458.50 M.Ü.M. OK ErdgeschoS8 424.50 M.Ü.M. Mrocimlllo Au~kragurg Vordach Das zuläss i.ie Ausnützungsmass wird durch die darga31elllan Bauvolu men bestimmt. (Aus nahn113; Elaufe ld A4, Ma:<.. 4'500 m2 aGF obe rirdisdl) Dia Dachflächen A1. A2. und M sind mit Ausnahme technischer lnstallafönen und TerrMsen zu begrünen. Innenhof Option private Gärten Ein1ahr1//\usfahrt nefgaragen (La\,e schematisct,] Option Tie!garagenverblndung Ein- und Ausfahrt im Rech' 5ebbisgeverkl!l"r Projektierter Stresaenausbau Bereiche für BesucherparkplB.tze (schematiRCh) Feuerwehr und a!lg. Notzufahrt (Lage s,hemali<ICti) Urn:!nlgelllches öffentliches FusS1"1egrecht (Lage schematisch) orrenlegung des SChlellebaches (Lage schematisch) Bers ioh ohne TielgaraQe Cor.tainerplä1ze Bäume (Lage schemstisch) INFORMATIONSINHALT Genehmigte Baulinien Genehmigte Baulinien hlr LärmRChulz Projektierte neue Parzel'engrenw P r□_:e ;rt : erte At1i hetlung rechtsgünlge Parzelleni;renze b-estehende Oebäude Projektierter Strassenoau

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