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Verordnung des EDI über Getränke

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 159 Zusätzliche Kennzeichnung

1 Bei der Angabe eines Alters ist der jüngste verwendete alkoholische Bestandteil massgebend. Untersagt sind die Bezeichnung «alt» für Destillationsprodukte, deren jüngster alkoholischer Bestandteil weniger als ein Jahr alt ist, sowie sich widersprechende oder sonst irreführende Altersangaben. 2 Werden geografische Angaben gemacht, so muss die Produktionsphase, in der die Spirituose ihren endgültigen Charakter erhalten hat, im genannten geografischen Gebiet stattgefunden haben. Die Bestimmungen der GUB/GGA-Verordnung vom 28. Mai 1997 bleiben vorbehalten. Die Angabe des Produktionslandes richtet sich nach Artikel 15 LIV. 3 Enthält die Bezeichnung, Aufmachung oder Kennzeichnung einer Spirituose eine Angabe zum Ausgangsstoff, der zur Herstellung des Ethylalkohols landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet wurde, so ist jeder verwendete Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen aufzuführen. 4 Gin, destillierter Gin und London Gin dürfen den Hinweis «dry» enthalten, wenn der Gehalt der Spirituose an zugesetzten süssenden Erzeugnissen nicht mehr als 0,1 g pro Liter des Fertigerzeugnisses, ausgedrückt als Invertzucker, beträgt. SR 910.12 SR 817.022.16 Eingefügt durch Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2024 6).

Your change, as a redline

Art. 159 Zusätzliche Kennzeichnung

1 Bei der Angabe eines Alters ist der jüngste verwendete alkoholische Bestandteil massgebend. Untersagt sind die Bezeichnung «alt» für Destillationsprodukte, deren jüngster alkoholischer Bestandteil weniger als ein Jahr alt ist, sowie sich widersprechende oder sonst irreführende Altersangaben. 2 Werden geografische Angaben gemacht, so muss die Produktionsphase, in der die Spirituose ihren endgültigen Charakter erhalten hat, im genannten geografischen Gebiet stattgefunden haben. Die Bestimmungen der GUB/GGA-Verordnung vom 28. Mai 1997 bleiben vorbehalten. Die Angabe des Produktionslandes richtet sich nach Artikel 15 LIV. 3 Enthält die Bezeichnung, Aufmachung oder Kennzeichnung einer Spirituose eine Angabe zum Ausgangsstoff, der zur Herstellung des Ethylalkohols landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet wurde, so ist jeder verwendete Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen aufzuführen. 4 Gin, destillierter Gin und London Gin dürfen den Hinweis «dry» enthalten, wenn der Gehalt der Spirituose an zugesetzten süssenden Erzeugnissen nicht mehr als 0,1 g pro Liter des Fertigerzeugnisses, ausgedrückt als Invertzucker, beträgt. SR 910.12 SR 817.022.16 Eingefügt durch Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2024 6).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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