Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 22 Anforderungen
1 Für Gemüsesaft gelten folgende Anforderungen:
a. Der Gehalt an gesamter aus dem Gemüse stammender löslicher Trockenmasse muss dem natürlichen Gehalt des jeweils verwendeten Gemüses entsprechen.
b. Im Besonderen gelten folgende Mindestgehalte in Massenprozent:1. für Tomatensaft: 4,5;
2. für Selleriesaft: 6,5;
3. für Karottensaft: 7,0;
4. für Randensaft: 7,5.
c. Rückverdünnte Säfte müssen einen Mindestgehalt aufweisen, der gegenüber den Mindestgehalten nach Buchstabe a oder b um 1 Massenprozent erhöht ist.
d. Das Mischen verschiedener Gemüsesäfte ist erlaubt.
e. Als Zutaten sind erlaubt:1. Speisesalz;
2. Zuckerarten oder Honig bis zu insgesamt 50 g/kg;
3. Gewürze, Kräuter und daraus hergestellte Extrakte;
4. Fruchtsäfte;
5. milchsauer vergorene Molke oder milchsauer vergorenes Milchserum bis zu 100 g/kg.
2 Für konzentrierten Gemüsesaft und verdünnten Gemüsesaft, die für die unmittelbare Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt sind, gelten folgende Anforderungen:
a. Bei Gemüsesaftkonzentrat muss der Gehalt an gesamter aus dem Gemüse stammender löslicher Trockenmasse mindestens doppelt so hoch sein wie jener des Safts; bei Tomatensaftkonzentrat muss er mindestens 8 Massenprozent betragen.
b. Das Konzentrat von rückverdünntem Gemüsesaft muss die Anforderungen erfüllen, die an den entsprechenden Gemüsesaft gestellt sind.
c. Bei verdünntem Gemüsesaft muss der reine Gemüsesaftanteil im Enderzeugnis mindestens 40 Massenprozent betragen.
d. Die Bestimmungen von Absatz 1 Buchstaben d und e gelten sinngemäss.
Your change, as a redline
Art. 22 Anforderungen
1 Für Gemüsesaft gelten folgende Anforderungen:
a. Der Gehalt an gesamter aus dem Gemüse stammender löslicher Trockenmasse muss dem natürlichen Gehalt des jeweils verwendeten Gemüses entsprechen.
b. Im Besonderen gelten folgende Mindestgehalte in Massenprozent:1. für Tomatensaft: 4,5;
2. für Selleriesaft: 6,5;
3. für Karottensaft: 7,0;
4. für Randensaft: 7,5.
c. Rückverdünnte Säfte müssen einen Mindestgehalt aufweisen, der gegenüber den Mindestgehalten nach Buchstabe a oder b um 1 Massenprozent erhöht ist.
d. Das Mischen verschiedener Gemüsesäfte ist erlaubt.
e. Als Zutaten sind erlaubt:1. Speisesalz;
2. Zuckerarten oder Honig bis zu insgesamt 50 g/kg;
3. Gewürze, Kräuter und daraus hergestellte Extrakte;
4. Fruchtsäfte;
5. milchsauer vergorene Molke oder milchsauer vergorenes Milchserum bis zu 100 g/kg.
2 Für konzentrierten Gemüsesaft und verdünnten Gemüsesaft, die für die unmittelbare Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt sind, gelten folgende Anforderungen:
a. Bei Gemüsesaftkonzentrat muss der Gehalt an gesamter aus dem Gemüse stammender löslicher Trockenmasse mindestens doppelt so hoch sein wie jener des Safts; bei Tomatensaftkonzentrat muss er mindestens 8 Massenprozent betragen.
b. Das Konzentrat von rückverdünntem Gemüsesaft muss die Anforderungen erfüllen, die an den entsprechenden Gemüsesaft gestellt sind.
c. Bei verdünntem Gemüsesaft muss der reine Gemüsesaftanteil im Enderzeugnis mindestens 40 Massenprozent betragen.
d. Die Bestimmungen von Absatz 1 Buchstaben d und e gelten sinngemäss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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