Propose a change

Verordnung des EDI über Getränke

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 57 Zusätzliche Kennzeichnung

1 Bei Extrakten aus Kaffee und Zichorien sind zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 3 LIV anzugeben: a. der Hinweis «entcoffeiniert» oder «coffeinfrei» bei den entsprechenden Extrakten; b. der Mindestgehalt an aus Kaffee oder Kaffee-Ersatzmitteln stammender Trockenmasse in Massenprozent des fertigen Erzeugnisses bei flüssigem und pastenförmigem Extrakt; c. der Hinweis «mit Zucker geröstet» bei flüssigem Extrakt aus Kaffee und bei Zichorien-Extrakten, wenn der Extrakt aus mit Zucker gerösteten Ausgangsstoffen gewonnen wird; werden anstelle von Zucker andere Zuckerarten verwendet, so müssen diese angegeben werden; d. der Hinweis «gezuckert» oder «mit Zucker haltbar gemacht» oder «mit Zuckerzusatz», wenn der Zucker dem Ausgangsstoff nach dem Rösten zugegeben worden ist; werden anstelle von Zucker andere Zuckerarten verwendet, so müssen diese angegeben werden. 2 Bei Mischungen von Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln sowie bei Mischungen von Extrakten aus Kaffee und Kaffee-Ersatzmitteln muss der Gehalt an Kaffee in der Ausgangsmischung auf der Packung und in Werbetexten in Massenprozent angegeben werden. SR 817.022.16

Your change, as a redline

Art. 57 Zusätzliche Kennzeichnung

1 Bei Extrakten aus Kaffee und Zichorien sind zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 3 LIV anzugeben: a. der Hinweis «entcoffeiniert» oder «coffeinfrei» bei den entsprechenden Extrakten; b. der Mindestgehalt an aus Kaffee oder Kaffee-Ersatzmitteln stammender Trockenmasse in Massenprozent des fertigen Erzeugnisses bei flüssigem und pastenförmigem Extrakt; c. der Hinweis «mit Zucker geröstet» bei flüssigem Extrakt aus Kaffee und bei Zichorien-Extrakten, wenn der Extrakt aus mit Zucker gerösteten Ausgangsstoffen gewonnen wird; werden anstelle von Zucker andere Zuckerarten verwendet, so müssen diese angegeben werden; d. der Hinweis «gezuckert» oder «mit Zucker haltbar gemacht» oder «mit Zuckerzusatz», wenn der Zucker dem Ausgangsstoff nach dem Rösten zugegeben worden ist; werden anstelle von Zucker andere Zuckerarten verwendet, so müssen diese angegeben werden. 2 Bei Mischungen von Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln sowie bei Mischungen von Extrakten aus Kaffee und Kaffee-Ersatzmitteln muss der Gehalt an Kaffee in der Ausgangsmischung auf der Packung und in Werbetexten in Massenprozent angegeben werden. SR 817.022.16

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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