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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

St. Gallen · 811.723 · intercantonal agreement

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1 provision

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 811.723 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 12. Januar 1976 (Stand 1. Januar 1975) Der Regierungsrat des Kantons Aargau und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren:1 Ziff. 1 1 Vermögenszuwendungen durch Verfügung von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von jeglicher kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder diesen entsprechenden Abgaben befreit: a) Empfänger im Kanton Aargau: aa) der Staat und seine Anstalten, bb) die Einwohner- und Ortsbürgergemeinden sowie ihre Anstalten, cc) die staatlich anerkannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden, dd) juristische Personen, die sich, ohne Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zu verfolgen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken widmen und sie im Kanton oder im allgemein schweizerischen Interesse erfüllen; b) Empfänger im Kanton St.Gallen: aa) der Staat und seine Anstalten, der katholische und evangelische Konfessionsteil und die Gemeinden und ihre Anstalten, bb) juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, wenn diese im Kanton oder im allgemein schweizerischen Interesse erfüllt werden. Ziff. 2 1 Die Vereinbarung betreffend Befreiung von der Erbschaftssteuer zwischen den Kantonen St.Gallen und Aargau vom 30. März/1. April 19352 wird aufgehoben. 1 In Vollzug ab 1. Januar 1975. 2 Siehe Registerband zur bGS, Seite 189. nGS 11–6 811.723 Ziff. 3 1 Diese Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und wird rückwirkend ab dem 1. Januar 1975 angewendet. Ziff. 4 1 Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres kündigen. 811.723 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 11–6 12.01.1976 01.01.1975 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 12.01.1976 01.01.1975 Erlass Grunderlass 11–6

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