Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin*

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 9 Prüfungsbereich

(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt. (2) Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsaufträge zu erfassen und unter Berücksichtigung betrieblicher Rahmenbedingungen Arbeitsschritte festzulegen und Arbeitsmittel auszuwählen, 2. Skizzen zu erstellen und dabei Maße zu berücksichtigen, 3. Verwendungszwecke und Herstellungsprozesse für Bürsten und Pinsel zu unterscheiden, 4. Bestückungsmaterialien zur Weiterverarbeitung vorzubereiten, 5. manuelle und maschinelle Verarbeitungstechniken anzuwenden, 6. Bürsten durch Setzen und Einziehen herzustellen, 7. Pinsel durch Einringen und Einzwingen herzustellen, 8. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, 9. Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen, 10. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitssicherheit, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umwelt- und Artenschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie 11. fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsproben zu begründen. (3) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind zugrunde zu legen 1. das Herstellen von zwei unterschiedlichen Bürsten und 2. das Herstellen von zwei Pinselarten mit jeweils sechs Pinseln unterschiedlicher Größe. (4) Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm zu jeder Arbeitsprobe ein situatives Fachgespräch geführt. Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben, die sich auf die beiden Arbeitsproben beziehen, schriftlich bearbeiten. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden. Auf die zwei Arbeitsproben entfallen 240 Minuten. Innerhalb dieser Zeit dauern die beiden situativen Fachgespräche zusammen höchstens 15 Minuten. Auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben entfallen 120 Minuten.

Your change, as a redline

§ 9 Prüfungsbereich

(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt. (2) Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsaufträge zu erfassen und unter Berücksichtigung betrieblicher Rahmenbedingungen Arbeitsschritte festzulegen und Arbeitsmittel auszuwählen, 2. Skizzen zu erstellen und dabei Maße zu berücksichtigen, 3. Verwendungszwecke und Herstellungsprozesse für Bürsten und Pinsel zu unterscheiden, 4. Bestückungsmaterialien zur Weiterverarbeitung vorzubereiten, 5. manuelle und maschinelle Verarbeitungstechniken anzuwenden, 6. Bürsten durch Setzen und Einziehen herzustellen, 7. Pinsel durch Einringen und Einzwingen herzustellen, 8. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, 9. Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen, 10. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitssicherheit, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umwelt- und Artenschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie 11. fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsproben zu begründen. (3) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind zugrunde zu legen 1. das Herstellen von zwei unterschiedlichen Bürsten und 2. das Herstellen von zwei Pinselarten mit jeweils sechs Pinseln unterschiedlicher Größe. (4) Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm zu jeder Arbeitsprobe ein situatives Fachgespräch geführt. Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben, die sich auf die beiden Arbeitsproben beziehen, schriftlich bearbeiten. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden. Auf die zwei Arbeitsproben entfallen 240 Minuten. Innerhalb dieser Zeit dauern die beiden situativen Fachgespräche zusammen höchstens 15 Minuten. Auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben entfallen 120 Minuten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds