Propose a change

Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 37

(1) Unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des § 113 BEG sind auch die Tätigkeit im öffentlichen Dienst und der Dienst bei Religionsgesellschaften. (2) § 113 Abs. 1 BEG findet keine Anwendung, wenn der Verfolgte nur in einer Nebentätigkeit geschädigt worden ist. Eine Nebentätigkeit ist in der Regel als gegeben anzunehmen, wenn der Verfolgte aus einer Tätigkeit ein Einkommen von weniger als 25 vom Hundert des Gesamteinkommens aus seiner Erwerbstätigkeit erzielt hat. (3) Im Falle des § 113 Abs. 1 BEG bemißt sich die Entschädigung nach den Vorschriften, die für die Schädigung durch wesentliche Beschränkung in der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder durch Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung gelten. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn dem Verfolgten auch nach der Schädigung Einkünfte aus seiner gesamten Erwerbstätigkeit verblieben sind, die ihm eine ausreichende Lebensgrundlage bieten (§ 12). (4) Absatz 3 findet entsprechende Anwendung, wenn der in einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit geschädigte Verfolgte in einer dieser Erwerbstätigkeiten nur durch wesentliche Beschränkung oder durch Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung geschädigt worden ist. (5) § 113 Abs. 2 und 3 BEG findet auch dann Anwendung, wenn der Verfolgte nacheinander selbständig und unselbständig erwerbstätig war und in beiden Erwerbstätigkeiten geschädigt worden ist.

Your change, as a redline

§ 37

(1) Unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des § 113 BEG sind auch die Tätigkeit im öffentlichen Dienst und der Dienst bei Religionsgesellschaften. (2) § 113 Abs. 1 BEG findet keine Anwendung, wenn der Verfolgte nur in einer Nebentätigkeit geschädigt worden ist. Eine Nebentätigkeit ist in der Regel als gegeben anzunehmen, wenn der Verfolgte aus einer Tätigkeit ein Einkommen von weniger als 25 vom Hundert des Gesamteinkommens aus seiner Erwerbstätigkeit erzielt hat. (3) Im Falle des § 113 Abs. 1 BEG bemißt sich die Entschädigung nach den Vorschriften, die für die Schädigung durch wesentliche Beschränkung in der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder durch Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung gelten. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn dem Verfolgten auch nach der Schädigung Einkünfte aus seiner gesamten Erwerbstätigkeit verblieben sind, die ihm eine ausreichende Lebensgrundlage bieten (§ 12). (4) Absatz 3 findet entsprechende Anwendung, wenn der in einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit geschädigte Verfolgte in einer dieser Erwerbstätigkeiten nur durch wesentliche Beschränkung oder durch Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung geschädigt worden ist. (5) § 113 Abs. 2 und 3 BEG findet auch dann Anwendung, wenn der Verfolgte nacheinander selbständig und unselbständig erwerbstätig war und in beiden Erwerbstätigkeiten geschädigt worden ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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