Propose a change

Ausführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Parteistellung. *

Aufgaben der Aufsichtsbehörde 1 Die Aufsichtsbehörde übernimmt die im Bundeszivilrecht vorgesehenen Aufgaben. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Stiftungen gemäss dem Gesetz, der Stiftungsurkunde, den Statuten und Reglementen, und gemäss den für die Vermögensverwaltung geltenden allgemeinen Grundsätzen, verwaltet werden. * 2 Insbesondere hat sie: a) dem Vorsteher des Handelsregisteramtes und dem Stiftungsrat die Ausübung der Aufsicht mit einem Entscheid zu bestätigen; b) die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die fehlende Eintragung einer Stiftung im Handelsregister zu beheben; c) die notwendigen Massnahmen zu treffen, um ungenügende Angaben in der Stiftungsurkunde zu beheben; d) * die Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen und für das Stiftungsrecht geltenden Vorschriften und den Statuten zu prüfen; e) von den mit der Verwaltung verantwortlichen Organen einen Jahresbericht über die Geschäftsführung zu verlangen; f) * vom Bericht der Revisionsstelle und den anderen wichtigen Mitteilungen an die Stiftung Kenntnis zu nehmen; g) die geeigneten Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu treffen; h) der zuständigen Instanz die Änderung der Organisation oder des Zweckes der Stiftung vorzuschlagen; i) * kann sie die Stiftung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreien und widerruft diese Befreiung wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind; j) * kann sie unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vornehmen (Art. 86b ZGB); k) * den Vorsteher des Handelsregisteramtes über die Einleitung eines Liquidationsverfahrens zu benachrichtigen; l) * das Liquidationsverfahren der Stiftung zu beaufsichtigen und die zu seiner Verwirklichung erforderlichen Massnahmen zu treffen. 3 … *

Your change, as a redline

Art. 15 Parteistellung. *

Aufgaben der Aufsichtsbehörde 1 Die Aufsichtsbehörde übernimmt die im Bundeszivilrecht vorgesehenen Aufgaben. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Stiftungen gemäss dem Gesetz, der Stiftungsurkunde, den Statuten und Reglementen, und gemäss den für die Vermögensverwaltung geltenden allgemeinen Grundsätzen, verwaltet werden. * 2 Insbesondere hat sie: a) dem Vorsteher des Handelsregisteramtes und dem Stiftungsrat die Ausübung der Aufsicht mit einem Entscheid zu bestätigen; b) die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die fehlende Eintragung einer Stiftung im Handelsregister zu beheben; c) die notwendigen Massnahmen zu treffen, um ungenügende Angaben in der Stiftungsurkunde zu beheben; d) * die Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen und für das Stiftungsrecht geltenden Vorschriften und den Statuten zu prüfen; e) von den mit der Verwaltung verantwortlichen Organen einen Jahresbericht über die Geschäftsführung zu verlangen; f) * vom Bericht der Revisionsstelle und den anderen wichtigen Mitteilungen an die Stiftung Kenntnis zu nehmen; g) die geeigneten Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu treffen; h) der zuständigen Instanz die Änderung der Organisation oder des Zweckes der Stiftung vorzuschlagen; i) * kann sie die Stiftung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreien und widerruft diese Befreiung wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind; j) * kann sie unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vornehmen (Art. 86b ZGB); k) * den Vorsteher des Handelsregisteramtes über die Einleitung eines Liquidationsverfahrens zu benachrichtigen; l) * das Liquidationsverfahren der Stiftung zu beaufsichtigen und die zu seiner Verwirklichung erforderlichen Massnahmen zu treffen. 3 … *

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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