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Ausführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

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Change 1

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Art. 4

Aufteilung der Zuständigkeiten 1 Dem für die Sicherheit zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) * … b) die Klageerhebung zur Auflösung einer juristischen Person, deren Zweck rechts- oder sittenwidrig geworden ist; c) * die Aufsicht über die Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton oder mehreren Bezirken desselben angehören (Art. 84 ZGB), unter Vorbehalt einer Befugnisübertragung; d) * die Änderung der Organisation, des Zwecks oder der Auflagen einer Stiftung, die der Aufsicht der Gemeinde, des Regierungsstatthalters oder des Kantons unterstehen und ihre Aufhebung, wenn der Zweck unerreichbar geworden ist und nicht aufrechterhalten werden kann oder wenn er widerrechtlich oder unsittlich geworden ist (Art. 85, 86, 86a und 88 Abs. 1 ZGB); e) die Erhebung einer Klage auf Eheungültigkeit (Art. 106 Abs. 1 ZGB); f) die Bewilligung zur Adoption (Art. 268 ZGB); g) * … h) die Erteilung, den Entzug, die Aufhebung der Bewilligungen und alle anderen Entscheide betreffend eine über den nationalen Rahmen hinausgehenden Tätigkeit zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Art. 406c OR); i) * die Ausübung der administrativen und disziplinarischen Aufsicht über die Handelsregisterämter gemäss Bundesrecht. 2 Das für die Finanzen zuständige Departement hat die Aufgabe, die Vollziehung von Auflagen, welche in unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen enthalten sind, wenn die Vollziehung dieser Auflagen im Interesse des Kantons oder mehrerer Bezirke liegt, durchzusetzen (Art. 482 ZGB, 246 Abs. 2 OR). * a) * … b) * … c) * … d) * … e) * … 3 Dem für die Wirtschaft zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) * die Ermächtigung an Geldinstitute und Genossenschaften zur Annahme der Viehverpfändung (Art. 885 ZGB); b) * die Bewilligung an Lagerhalter zur Ausgabe von Wertpapieren für die gelagerten Waren (Art. 482 OR); c) * die Anerkennung der Pfrundanstalten und Genehmigung der Aufnahmebedingungen und der Hausordnung (Art. 522 und 524 OR); d) * die Aussprechung einer Busse gegen denjenigen, der in Verletzung der Bestimmungen des Bundesrechts ein Warenpapier ausstellt (Art. 1155 Abs. 2 OR). 4 Dem für das Sozialwesen zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) das Erstellen von Normalarbeitsverträgen (Art. 359 bis 360 OR); b) die Ausdehnung eines Gesamtarbeitsvertrages (Art. 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 28. September 1956, welcher die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gesamtarbeitsvertrages erlaubt). 2 … * Art. 5 * … Art. 6 * … Art. 7 * … Art. 8 * … Art. 9 * … Art. 10 * … Art. 11 * … 3 Aufsicht über die Stiftungen

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Art. 4

Aufteilung der Zuständigkeiten 1 Dem für die Sicherheit zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) * … b) die Klageerhebung zur Auflösung einer juristischen Person, deren Zweck rechts- oder sittenwidrig geworden ist; c) * die Aufsicht über die Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton oder mehreren Bezirken desselben angehören (Art. 84 ZGB), unter Vorbehalt einer Befugnisübertragung; d) * die Änderung der Organisation, des Zwecks oder der Auflagen einer Stiftung, die der Aufsicht der Gemeinde, des Regierungsstatthalters oder des Kantons unterstehen und ihre Aufhebung, wenn der Zweck unerreichbar geworden ist und nicht aufrechterhalten werden kann oder wenn er widerrechtlich oder unsittlich geworden ist (Art. 85, 86, 86a und 88 Abs. 1 ZGB); e) die Erhebung einer Klage auf Eheungültigkeit (Art. 106 Abs. 1 ZGB); f) die Bewilligung zur Adoption (Art. 268 ZGB); g) * … h) die Erteilung, den Entzug, die Aufhebung der Bewilligungen und alle anderen Entscheide betreffend eine über den nationalen Rahmen hinausgehenden Tätigkeit zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Art. 406c OR); i) * die Ausübung der administrativen und disziplinarischen Aufsicht über die Handelsregisterämter gemäss Bundesrecht. 2 Das für die Finanzen zuständige Departement hat die Aufgabe, die Vollziehung von Auflagen, welche in unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen enthalten sind, wenn die Vollziehung dieser Auflagen im Interesse des Kantons oder mehrerer Bezirke liegt, durchzusetzen (Art. 482 ZGB, 246 Abs. 2 OR). * a) * … b) * … c) * … d) * … e) * … 3 Dem für die Wirtschaft zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) * die Ermächtigung an Geldinstitute und Genossenschaften zur Annahme der Viehverpfändung (Art. 885 ZGB); b) * die Bewilligung an Lagerhalter zur Ausgabe von Wertpapieren für die gelagerten Waren (Art. 482 OR); c) * die Anerkennung der Pfrundanstalten und Genehmigung der Aufnahmebedingungen und der Hausordnung (Art. 522 und 524 OR); d) * die Aussprechung einer Busse gegen denjenigen, der in Verletzung der Bestimmungen des Bundesrechts ein Warenpapier ausstellt (Art. 1155 Abs. 2 OR). 4 Dem für das Sozialwesen zuständigen Departement kommen folgende Aufgaben zu: * a) das Erstellen von Normalarbeitsverträgen (Art. 359 bis 360 OR); b) die Ausdehnung eines Gesamtarbeitsvertrages (Art. 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 28. September 1956, welcher die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gesamtarbeitsvertrages erlaubt). 2 … * Art. 5 * … Art. 6 * … Art. 7 * … Art. 8 * … Art. 9 * … Art. 10 * … Art. 11 * … 3 Aufsicht über die Stiftungen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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