Propose a change

Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18

Ersatzabgabe 1 Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben jährlich eine Ersatzabgabe zu entrichten. Stichtag für die Erhebung der Ersatzabgabe ist der 31. Dezember. Eine Pro Rata Abrechnung findet nicht statt. 2 Die Ersatzabgabe beträgt im Minimum Fr. 40.– und im Maximum Fr. 300.–. Der Gemeinderat bestimmt die Höhe der Ersatzabgabe im Rahmen der Genehmigung des Voranschlages. Art. 18a3 Befreiung Ersatzabgabe 1 Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Feuerwehrpflichtige, die ununterbrochen mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben, sowie Personen, die in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiv Dienst leisten oder mindestens 15 Jahre geleistet haben. 2 In Härtefällen entscheidet das Departement über den Erlass der Ersatzabgabe entsprechend den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes über den Steuererlass. 1 Fassung von Art. 17-18a gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2009. Vom Stadtrat mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (SRB 108) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden genehmigt am 15. Februar 2 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2023 (GRB.2023.36); von der Gebäudeversicherung Graubünden genehmigt am 15. Dezember 2023; vom Stadtrat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 (SRB.2024.54) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 3 Fassung von Abs. 2 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2023 (GRB.2023.36); von der Gebäudeversicherung Graubünden genehmigt am 15. Dezember 2023; vom Stadtrat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 (SRB.2024.54) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 441 $$$ 6 1.1.2024

Your change, as a redline

Art. 18

Ersatzabgabe 1 Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben jährlich eine Ersatzabgabe zu entrichten. Stichtag für die Erhebung der Ersatzabgabe ist der 31. Dezember. Eine Pro Rata Abrechnung findet nicht statt. 2 Die Ersatzabgabe beträgt im Minimum Fr. 40.– und im Maximum Fr. 300.–. Der Gemeinderat bestimmt die Höhe der Ersatzabgabe im Rahmen der Genehmigung des Voranschlages. Art. 18a3 Befreiung Ersatzabgabe 1 Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Feuerwehrpflichtige, die ununterbrochen mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben, sowie Personen, die in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiv Dienst leisten oder mindestens 15 Jahre geleistet haben. 2 In Härtefällen entscheidet das Departement über den Erlass der Ersatzabgabe entsprechend den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes über den Steuererlass. 1 Fassung von Art. 17-18a gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2009. Vom Stadtrat mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (SRB 108) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden genehmigt am 15. Februar 2 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2023 (GRB.2023.36); von der Gebäudeversicherung Graubünden genehmigt am 15. Dezember 2023; vom Stadtrat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 (SRB.2024.54) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 3 Fassung von Abs. 2 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2023 (GRB.2023.36); von der Gebäudeversicherung Graubünden genehmigt am 15. Dezember 2023; vom Stadtrat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 (SRB.2024.54) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 441 $$$ 6 1.1.2024

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds