Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24
Aufhebung bisherigen Rechts Das Gesetz über die Feuerwehr, die Feuerpolizei und das Kaminfegerwesen vom 7. Juli 1974 wird aufgehoben. 1-2 Aufgehoben gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2009. Vom Stadtrat mit Beschluss vom 22. Februar 2009 (SRB 108) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden genehmigt am 15. Februar 2010 $$$ 441 1.1.2024 7 Art. 24a1 Übergangsbestimmungen 1 Ab dem Steuerjahr 2009 werden keine Feuerschutzgebühren mehr erhoben.2 Für die definitiv und rechtskräftig veranlagten Feuerschutzgebühren bis und mit dem Steuerjahr 2008 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 3 Personen der Jahrgänge 1969 bis 1973 sind gemäss vorstehendem Art. 3 definitiv aus der Feuerwehrpflicht entlassen. 4 Offiziere der Jahrgänge 1970 bis 1973 sind von der Übergangsbestimmung ausgenommen, wenn sie freiwillig über das vollendete 53. Altersjahr hinaus aktiven Feuerwehrdienst leisten wollen.
Art. 24
Aufhebung bisherigen Rechts Das Gesetz über die Feuerwehr, die Feuerpolizei und das Kaminfegerwesen vom 7. Juli 1974 wird aufgehoben. 1-2 Aufgehoben gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2009. Vom Stadtrat mit Beschluss vom 22. Februar 2009 (SRB 108) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden genehmigt am 15. Februar 2010 $$$ 441 1.1.2024 7 Art. 24a1 Übergangsbestimmungen 1 Ab dem Steuerjahr 2009 werden keine Feuerschutzgebühren mehr erhoben.2 Für die definitiv und rechtskräftig veranlagten Feuerschutzgebühren bis und mit dem Steuerjahr 2008 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 3 Personen der Jahrgänge 1969 bis 1973 sind gemäss vorstehendem Art. 3 definitiv aus der Feuerwehrpflicht entlassen. 4 Offiziere der Jahrgänge 1970 bis 1973 sind von der Übergangsbestimmung ausgenommen, wenn sie freiwillig über das vollendete 53. Altersjahr hinaus aktiven Feuerwehrdienst leisten wollen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.