Propose a change

Statuten des Gemeindeverbandes LuzernPlus

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18

Durchführung Die Delegiertenversammlung wird nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Stimmrechtsgesetzes durchgeführt. Es gelten folgende Grundsätze: a. Die Delegiertenversammlung tagt öffentlich; b. Das Präsidium des Vorstandes (bei dessen Verhinderung das Vizepräsidium) führt die Versammlung. Es hat kein Stimmrecht; Seite 11/18 c. Die Stellvertretung ist aufgrund einer schriftlichen Vollmacht der delegierenden Verbandsgemeinde möglich; d. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Delegierten und die Mehrheit der Stimmen anwesend oder vertreten ist; e. Die Anträge der Delegierten sind dem Präsidium des Vorstandes spätestens 40 Tage vor der Durchführung der Delegiertenversammlung schriftlich einzureichen; f. Die Wahl oder die Abstimmung erfolgt in der Regel mit offenem Handmehr. Das Präsidium ordnet eine schriftliche Wahl oder Abstimmung an, wenn – 1/5 der Delegierten eine schriftliche Wahl oder Abstimmung verlangt, – aufgrund des offenen Handmehrs nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl oder Abstimmung nach den gewichteten Delegiertenstimmen ein anderes Resultat ergeben würde; g. Die Delegiertenversammlung fasst ihre Beschlüsse mit absolutem Mehr der Stimmen und der Delegierten. Wichtige Beschlüsse im Sinne von Art. 15 Ziff. 2 lit. a, Ziff. 2 lit. b, Ziff. 4 lit. a und Ziff. 5 bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Delegierten und der Stimmen; h. Bei wichtigen Beschlüssen im Sinne von Art. 15 Ziff. 2 lit. a, Ziff. 2 lit. b, Ziff. 4 lit. a und Ziff. 5 kann mit absolutem Mehr der anwesenden Delegierten und Stimmen eine zweite Lesung beschlossen werden; i. Das Sitzungsprotokoll wird vom Präsidium und von der Protokollführung unterzeichnet, den Delegierten zugestellt und an der nächsten Delegiertenversammlung genehmigt.

Your change, as a redline

Art. 18

Durchführung Die Delegiertenversammlung wird nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des Stimmrechtsgesetzes durchgeführt. Es gelten folgende Grundsätze: a. Die Delegiertenversammlung tagt öffentlich; b. Das Präsidium des Vorstandes (bei dessen Verhinderung das Vizepräsidium) führt die Versammlung. Es hat kein Stimmrecht; Seite 11/18 c. Die Stellvertretung ist aufgrund einer schriftlichen Vollmacht der delegierenden Verbandsgemeinde möglich; d. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Delegierten und die Mehrheit der Stimmen anwesend oder vertreten ist; e. Die Anträge der Delegierten sind dem Präsidium des Vorstandes spätestens 40 Tage vor der Durchführung der Delegiertenversammlung schriftlich einzureichen; f. Die Wahl oder die Abstimmung erfolgt in der Regel mit offenem Handmehr. Das Präsidium ordnet eine schriftliche Wahl oder Abstimmung an, wenn – 1/5 der Delegierten eine schriftliche Wahl oder Abstimmung verlangt, – aufgrund des offenen Handmehrs nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl oder Abstimmung nach den gewichteten Delegiertenstimmen ein anderes Resultat ergeben würde; g. Die Delegiertenversammlung fasst ihre Beschlüsse mit absolutem Mehr der Stimmen und der Delegierten. Wichtige Beschlüsse im Sinne von Art. 15 Ziff. 2 lit. a, Ziff. 2 lit. b, Ziff. 4 lit. a und Ziff. 5 bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Delegierten und der Stimmen; h. Bei wichtigen Beschlüssen im Sinne von Art. 15 Ziff. 2 lit. a, Ziff. 2 lit. b, Ziff. 4 lit. a und Ziff. 5 kann mit absolutem Mehr der anwesenden Delegierten und Stimmen eine zweite Lesung beschlossen werden; i. Das Sitzungsprotokoll wird vom Präsidium und von der Protokollführung unterzeichnet, den Delegierten zugestellt und an der nächsten Delegiertenversammlung genehmigt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds