Statuten des Gemeindeverbandes LuzernPlus
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22
Sach- und Finanzentscheide des Vorstandes 1 Der Vorstand trifft folgende Sachentscheide: a. Bestellen einer Geschäftsleitung sowie von Fachgremien, Ausschüssen, Projektteams und dergleichen; b. Behandlung der Anträge von Privatpersonen und privaten Organisationen; c. Delegation im Sinne von Art. 2 Abs. 3. 2 Der Vorstand entscheidet abschliessend über folgende Finanzgeschäfte, soweit er diese Kompetenzen nicht in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung übertragen hat: a. Aufwand und Ausgaben im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Voranschlags-, Nachtrags-, Sonder- und Zusatzkredite; b. teuerungsbedingter Mehraufwand oder teuerungsbedingte Mehrausgaben; c. frei bestimmbarer, nicht kreditierter Aufwand und frei bestimmbare, nicht kreditierte Ausgaben, für die der Vorstand nicht einen Nachtrags-, Sonder- oder Zusatzkredit gemäss Art. 27 lit. b, c und d einholen muss; Seite 13/18 d. frei bestimmbarer Aufwand und frei bestimmbare Ausgaben, denen im Rechnungsjahr für denselben Zweck bestimmte Einnahmen in mind. gleicher Höhe gegenüberstehen.
Art. 22
Sach- und Finanzentscheide des Vorstandes 1 Der Vorstand trifft folgende Sachentscheide: a. Bestellen einer Geschäftsleitung sowie von Fachgremien, Ausschüssen, Projektteams und dergleichen; b. Behandlung der Anträge von Privatpersonen und privaten Organisationen; c. Delegation im Sinne von Art. 2 Abs. 3. 2 Der Vorstand entscheidet abschliessend über folgende Finanzgeschäfte, soweit er diese Kompetenzen nicht in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung übertragen hat: a. Aufwand und Ausgaben im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Voranschlags-, Nachtrags-, Sonder- und Zusatzkredite; b. teuerungsbedingter Mehraufwand oder teuerungsbedingte Mehrausgaben; c. frei bestimmbarer, nicht kreditierter Aufwand und frei bestimmbare, nicht kreditierte Ausgaben, für die der Vorstand nicht einen Nachtrags-, Sonder- oder Zusatzkredit gemäss Art. 27 lit. b, c und d einholen muss; Seite 13/18 d. frei bestimmbarer Aufwand und frei bestimmbare Ausgaben, denen im Rechnungsjahr für denselben Zweck bestimmte Einnahmen in mind. gleicher Höhe gegenüberstehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.