Bestattungs- und Friedhofreglement (BFR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22
Gebühren. 2 Der Gemeinderat legt die Gebühren nach den Grundsätzen des Finanzreglements1 fest. 3 Die Gebühren für Verstorbene aus der ehemaligen Gemeinde Schwendibach werden der Einwohnergemeinde Steffisburg in Rechnung gestellt. Die Einzelheiten regelt der Gemeinderat in einer Vereinbarung.2 Art. 223 1 Die Einwohnergemeinde Thun übernimmt die Kosten einer einfachen Bestattung von Verstorbenen, - die bei ihrem Hinschied in Thun gesetzlichen Wohnsitz hatten, - die jahrelang in Thun niedergelassen waren, dann aber wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder Alters gezwungen wurden, in auswärtigen Spitälern, Heimen oder bei Verwandten zu wohnen, - die nach kantonalem Recht in Thun bestattet werden müssen. 2 Übernommen werden die Kosten a der Aufbahrung der Leiche, b der Benützung der Abdankungshalle, c des Orgelspiels, d eines Reihengrabes für Erdbestattung, e der Kremation und einer Gemeindeurne, f eines Einzelurnennischen- oder Urnenreihengrabes, g der Beisetzung im Gemeinschaftsgrab. 3 Für verstorbene Personen gemäss Absatz 1, die nachweislich kein Vermögen hinterlassen, werden zusätzlich folgende Leistungen übernommen: 1 SSG 620.0 2 Fassung vom 19.8.2021 3 Fassung vom 7.4.2011 Unterhaltsverträge, Spezialfinanzierung Gebühren Unentgeltlichkeit 7 556.01 a ein einfacher Sarg und die Einsargung, b die Überführung der Leiche in den Leichenraum, c der Anlageunterhalt während der Grabesruhe. 4 Für Thuner Ehrenbürgerinnen und -bürger werden auch die Kosten einer Einzel-Privatgrabstätte oder eines Urnenhaingrabes (inkl. Miete für Verlängerungen) und des Anlageunterhalts durch die Einwohnergemeinde übernommen. 5 Für andere Verstorbene werden keine Kosten übernommen.
Art. 22
Gebühren. 2 Der Gemeinderat legt die Gebühren nach den Grundsätzen des Finanzreglements1 fest. 3 Die Gebühren für Verstorbene aus der ehemaligen Gemeinde Schwendibach werden der Einwohnergemeinde Steffisburg in Rechnung gestellt. Die Einzelheiten regelt der Gemeinderat in einer Vereinbarung.2 Art. 223 1 Die Einwohnergemeinde Thun übernimmt die Kosten einer einfachen Bestattung von Verstorbenen, - die bei ihrem Hinschied in Thun gesetzlichen Wohnsitz hatten, - die jahrelang in Thun niedergelassen waren, dann aber wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder Alters gezwungen wurden, in auswärtigen Spitälern, Heimen oder bei Verwandten zu wohnen, - die nach kantonalem Recht in Thun bestattet werden müssen. 2 Übernommen werden die Kosten a der Aufbahrung der Leiche, b der Benützung der Abdankungshalle, c des Orgelspiels, d eines Reihengrabes für Erdbestattung, e der Kremation und einer Gemeindeurne, f eines Einzelurnennischen- oder Urnenreihengrabes, g der Beisetzung im Gemeinschaftsgrab. 3 Für verstorbene Personen gemäss Absatz 1, die nachweislich kein Vermögen hinterlassen, werden zusätzlich folgende Leistungen übernommen: 1 SSG 620.0 2 Fassung vom 19.8.2021 3 Fassung vom 7.4.2011 Unterhaltsverträge, Spezialfinanzierung Gebühren Unentgeltlichkeit 7 556.01 a ein einfacher Sarg und die Einsargung, b die Überführung der Leiche in den Leichenraum, c der Anlageunterhalt während der Grabesruhe. 4 Für Thuner Ehrenbürgerinnen und -bürger werden auch die Kosten einer Einzel-Privatgrabstätte oder eines Urnenhaingrabes (inkl. Miete für Verlängerungen) und des Anlageunterhalts durch die Einwohnergemeinde übernommen. 5 Für andere Verstorbene werden keine Kosten übernommen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.