Europäisches Übereinkommen über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
(1) Dieses Übereinkommen findet auf die folgenden Personen Anwendung: (a) alle Personen, die als Partei oder als Vertreter oder Berater einer Partei an einem Verfahren vor dem Gerichtshof teilnehmen; (b) Zeugen und Sachverständige, die auf Vorladung des Gerichtshofs am Verfahren teilnehmen, und andere Personen, denen der Präsident des Gerichtshofs Gelegenheit gibt, am Verfahren teilzunehmen. (2) Für die Anwendung dieses Übereinkommen bezeichnet der Begriff «Gerichtshof» die Ausschüsse, die Kammern, einen Ausschuss der Grossen Kammer, die Grosse Kammer und die Richter. Der Begriff «am Verfahren teilnehmen» umfasst auch die Abgabe von Mitteilungen mit dem Ziel der Einreichung einer Beschwerde gegen einen Vertragsstaat der Konvention. (3) Fordert das Ministerkomitee bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Artikel 46 Absatz 2 der Konvention eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Person auf, vor dem Ministerkomitee zu erscheinen oder ihm schriftliche Äusserungen zu übermitteln, so findet dieses Übereinkommen auf diese Person Anwendung.
Art. 1
(1) Dieses Übereinkommen findet auf die folgenden Personen Anwendung: (a) alle Personen, die als Partei oder als Vertreter oder Berater einer Partei an einem Verfahren vor dem Gerichtshof teilnehmen; (b) Zeugen und Sachverständige, die auf Vorladung des Gerichtshofs am Verfahren teilnehmen, und andere Personen, denen der Präsident des Gerichtshofs Gelegenheit gibt, am Verfahren teilzunehmen. (2) Für die Anwendung dieses Übereinkommen bezeichnet der Begriff «Gerichtshof» die Ausschüsse, die Kammern, einen Ausschuss der Grossen Kammer, die Grosse Kammer und die Richter. Der Begriff «am Verfahren teilnehmen» umfasst auch die Abgabe von Mitteilungen mit dem Ziel der Einreichung einer Beschwerde gegen einen Vertragsstaat der Konvention. (3) Fordert das Ministerkomitee bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Artikel 46 Absatz 2 der Konvention eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Person auf, vor dem Ministerkomitee zu erscheinen oder ihm schriftliche Äusserungen zu übermitteln, so findet dieses Übereinkommen auf diese Person Anwendung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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