Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der mazedonischen Regierung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Meistbegünstigung
1. Die Vertragsparteien gewähren sich gegenseitig die Meistbegünstigung bezüglich der Zölle und Abgaben jeder Art auf oder in Verbindung mit der Warenein- oder ‑ausfuhr sowie der Steuern und anderen Abgaben, welche unmittelbar oder mittelbar auf eingeführte Waren erhoben werden und bezüglich der Verfahren für die Erhebung dieser Zölle, Steuern und Abgaben sowie aller Vorschriften und Formalitäten in Verbindung mit dem Warenverkehr. 2. Absatz 1 darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er eine Vertragspartei verpflichtet, die Vergünstigungen, welche sie – zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs; – mit dem Ziel, eine Freihandelszone oder eine Zollunion zu errichten oder im Gefolge der Errichtung einer derartigen Zone oder Union im Einklang mit Artikel XXIV des GATT 1994; – Entwicklungsländern im Einklang mit dem GATT 1994 oder anderen internationalen Vereinbarungen gewährt, auf die andere Vertragspartei auszudehnen. SR 0.632.21
Art. 3 Meistbegünstigung
1. Die Vertragsparteien gewähren sich gegenseitig die Meistbegünstigung bezüglich der Zölle und Abgaben jeder Art auf oder in Verbindung mit der Warenein- oder ‑ausfuhr sowie der Steuern und anderen Abgaben, welche unmittelbar oder mittelbar auf eingeführte Waren erhoben werden und bezüglich der Verfahren für die Erhebung dieser Zölle, Steuern und Abgaben sowie aller Vorschriften und Formalitäten in Verbindung mit dem Warenverkehr. 2. Absatz 1 darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er eine Vertragspartei verpflichtet, die Vergünstigungen, welche sie – zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs; – mit dem Ziel, eine Freihandelszone oder eine Zollunion zu errichten oder im Gefolge der Errichtung einer derartigen Zone oder Union im Einklang mit Artikel XXIV des GATT 1994; – Entwicklungsländern im Einklang mit dem GATT 1994 oder anderen internationalen Vereinbarungen gewährt, auf die andere Vertragspartei auszudehnen. SR 0.632.21
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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