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Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.06 Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter

1 Fahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter führen: a. Topplicht (Buglicht); b. Seitenlichter; c. Hecklicht. 2 Bei Fahrzeugen der Berufsfischer und Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, die vor dem 1. Mai 2022 bereits am Bodensee zugelassen waren und noch nicht über Lichter verfügen, deren Sichtweite den Anforderungen in Artikel 3.01 Absatz 4 entspricht, können anstelle der hellen Lichter auch gewöhnliche Lichter, anstelle der Seitenlichter ein Kombinations-Seitenlicht und anstelle von Topplicht und Hecklicht ein weisses Rundumlicht geführt werden. 3 Ein weisses Rundumlicht ist ausreichend auf: a. Fahrzeugen, deren Antriebsleistung nicht mehr als 4.4 kW beträgt; b. Vergnügungsfahrzeugen, deren Rumpflänge 7 m und deren Geschwindigkeit über Grund 13 km/h (7 Knoten) nicht übersteigt, sofern dies in der Zulassungsurkunde eingetragen ist; c. Fahrzeugen der Berufsfischer am Netz; und d. Fahrzeugen der Berufsfischer und Vergnügungsfahrzeugen mit Zulassungsbeschränkung auf der Strecke zwischen Stein am Rhein (Brücke) und Schaffhausen, deren Maschinenleistung nicht mehr als 30 kW beträgt. 4 Vergnügungsfahrzeuge mit Maschinenantrieb können bei Nacht und bei unsichtigem Wetter führen: a. Seitenlichter, ein Topplicht und ein Hecklicht; b. ein Kombinations-Seitenlicht, ein Topplicht und ein Hecklicht; c. ein Kombinations-Seitenlicht und ein weisses Rundumlicht; oder d. Seitenlichter und ein weisses Rundumlicht. Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb mit Lichterführung gemäss Buchstabe a können anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes ein Dreifarben-Topplicht führen. 5 Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb müssen bei Nacht und bei unsichtigem Wetter ein weisses Rundumlicht führen. 6 Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, müssen bei Nacht und bei unsichtigem Wetter führen: a. Seitenlichter und ein Hecklicht; b. ein Kombinations-Seitenlicht und ein Hecklicht; c. ein Dreifarben-Topplicht; d. ein weisses Rundumlicht; oder e. Seitenlichter, Hecklicht und zwei senkrecht übereinander angebrachte Rundumlichter an der am besten sichtbaren Stelle, das obere rot, das untere grün. Fassung gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission vom 15. Dez. 2021, genehmigt vom BR am 13. April 2022 und in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 253).

Your change, as a redline

Art. 3.06 Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter

1 Fahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter führen: a. Topplicht (Buglicht); b. Seitenlichter; c. Hecklicht. 2 Bei Fahrzeugen der Berufsfischer und Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, die vor dem 1. Mai 2022 bereits am Bodensee zugelassen waren und noch nicht über Lichter verfügen, deren Sichtweite den Anforderungen in Artikel 3.01 Absatz 4 entspricht, können anstelle der hellen Lichter auch gewöhnliche Lichter, anstelle der Seitenlichter ein Kombinations-Seitenlicht und anstelle von Topplicht und Hecklicht ein weisses Rundumlicht geführt werden. 3 Ein weisses Rundumlicht ist ausreichend auf: a. Fahrzeugen, deren Antriebsleistung nicht mehr als 4.4 kW beträgt; b. Vergnügungsfahrzeugen, deren Rumpflänge 7 m und deren Geschwindigkeit über Grund 13 km/h (7 Knoten) nicht übersteigt, sofern dies in der Zulassungsurkunde eingetragen ist; c. Fahrzeugen der Berufsfischer am Netz; und d. Fahrzeugen der Berufsfischer und Vergnügungsfahrzeugen mit Zulassungsbeschränkung auf der Strecke zwischen Stein am Rhein (Brücke) und Schaffhausen, deren Maschinenleistung nicht mehr als 30 kW beträgt. 4 Vergnügungsfahrzeuge mit Maschinenantrieb können bei Nacht und bei unsichtigem Wetter führen: a. Seitenlichter, ein Topplicht und ein Hecklicht; b. ein Kombinations-Seitenlicht, ein Topplicht und ein Hecklicht; c. ein Kombinations-Seitenlicht und ein weisses Rundumlicht; oder d. Seitenlichter und ein weisses Rundumlicht. Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb mit Lichterführung gemäss Buchstabe a können anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes ein Dreifarben-Topplicht führen. 5 Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb müssen bei Nacht und bei unsichtigem Wetter ein weisses Rundumlicht führen. 6 Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, müssen bei Nacht und bei unsichtigem Wetter führen: a. Seitenlichter und ein Hecklicht; b. ein Kombinations-Seitenlicht und ein Hecklicht; c. ein Dreifarben-Topplicht; d. ein weisses Rundumlicht; oder e. Seitenlichter, Hecklicht und zwei senkrecht übereinander angebrachte Rundumlichter an der am besten sichtbaren Stelle, das obere rot, das untere grün. Fassung gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission vom 15. Dez. 2021, genehmigt vom BR am 13. April 2022 und in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 253).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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